Abnehmspritzen: Online-Plattformen durch KI ausgetrickst 26.03.2026 15:01 Uhr
Testkäufe der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz belegen Mängel bei der Kontrolle telemedizinischer Plattformen zur Verschreibung von Abnehmspritzen. Bei mehreren Anbietern war eine Bestellung trotz fehlender Nachweise oder durch Anpassung von Gewichtsangaben für Normalgewichtige möglich. Die Verbraucherschützer kritisieren die unzureichenden Mechanismen, die eine unzulässige Nutzung der verschreibungspflichtigen Mittel erleichterten.
Das Team der Verbraucherzentrale hat vom 2. bis 11. März Testkäufe bei deutschsprachigen Plattformen durchgeführt. Geprüft wurden ausschließlich Angebote, bei denen der Bestellprozess ohne verpflichtende Videoberatung durchgeführt werden konnte.
„Wir haben untersucht, ob man online die Abnehmspritze bestellen kann, wenn man nicht den vorgeschriebenen Body-Mass-Index erfüllt oder falsche Angaben zu Identität oder Gewicht macht“, erklärt Projektleiterin Gesa Schölgens.
Plattformen mit KI ausgetrickst
Von den insgesamt zehn getesteten telemedizinischen Plattformen verlangten nur vier einen Identitätsnachweis – diese wurden vom Test ausgeschlossen.
Von den übrigen sechs Plattformen forderten vier keinerlei Nachweise zur Identität oder zum Körpergewicht. Nur zwei Anbieter verlangten ein Ganzkörperfoto und ein Foto der Körperwaage als Nachweise. „Das konnten wir in einem Fall problemlos mithilfe Künstlicher Intelligenz bereitstellen, im zweiten Fall wurde das künstlich erzeugte Bild nicht akzeptiert“, schildert Schölgens.
Das Fazit der Projektleiterin: Zwar war bei keiner der Plattformen eine Bestellung mit Normalgewicht möglich. „Haben wir aber das Gewicht angepasst auf den erforderlichen Body-Mass-Index, erhielten wir bei fünf Plattformen die Verschreibung problemlos.“
Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflicht
Rezepte für GLP-1-Rezeptoragonisten wie Wegovy (Semaglutid, Novo Nordisk) allein auf Basis eines Online-Fragebogens auszustellen, ist aus Sicht der Verbraucherschützer rechtlich nicht zulässig.
„Das ärztliche Berufsrecht erlaubt Fernbehandlungen nur, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist“, erläutert Schölgens.
„Die ausschließliche Rezeptvergabe der Abnehmspritze über leicht manipulierbare Online-Fragebögen ohne echten Arztkontakt widerspricht aus unserer Sicht klar diesen Anforderungen. Wir sehen darin eine Verletzung grundlegender ärztlicher Sorgfaltspflichten.“