Zuzahlungsclubs

20.000 Euro Strafe für Versandapotheke Alexander Müller, 16.03.2012 14:54 Uhr

Berlin - 

Eine Cottbusser Apothekerin muss wegen mutmaßlicher Verstöße auf der Internetseite ihrer Versandapotheke knapp 20.000 Euro an einen Apotheker aus Baden-Württemberg zahlen. Weil die Inhaberin der Versandapotheke, Kerstin Thierfelder, nicht zum Termin erschienen war, hat das Landgericht Cottbus am 29. Februar ein Versäumnisurteil gegen sie erlassen. Den Anträgen des Apothekers Christian Kraus auf Zahlung der Vertragsstrafe wurde somit ohne Verhandlung statt gegeben.

 

Der Apotheker aus Pforzheim hatte Thierfelder im September abgemahnt, weil sie auf den Internetseiten ihrer EU-Versandapotheke (Apotheke an der Priormühle) für Kooperationen mit der Deutschen Patienten Initiative (dpi) und dem Verein Vivavita geworben hatte. Bei beiden Organisationen können Patienten die gesetzliche Zuzahlung sparen. Das Landgericht Cottbus hatte Thierfelder schon im März 2010 verboten, auf dieses Angebot hinzuweisen. Die Richter hatten vermutet, dass die Versandapotheke als Kooperationspartner den Kunden selbst die Zuzahlung erlässt.

Kraus hatte zudem falsche Produktangaben und fehlende Hinweise bei Tierarzneimitteln bei der Versandapotheke bemängelt. Thierfelder hatte Ende September eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, die Verstöße abzustellen. Da dies auch nach einer vereinbarten Übergangsfrist bis Mitte Oktober nicht geschehen war, hatte Kraus die Kollegin beim Landgericht Cottbus angezeigt.

Insgesamt neun Verstöße gegen die Auflagen der Unterlassungserklärung macht Kraus geltend. Jeden einzelnen sollte das Gericht mit einer Vertragsstrafe von 2000 Euro ahnden. Zuzüglich der Abmahnkosten summieren sich Kraus' Forderungen auf 19.479,90 Euro plus Zinsen. Thierfelder kann gegen das Urteil noch Widerspruch einlegen. Bislang war die Apothekerin für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Dem Vernehmen nach will sich die Apothekerin außergerichtlich einigen. Mittlerweile hat Thierfelder aber auch Ärger mit der Apothekerkammer Brandenburg, die im Rahmen eines berufsrechtlichen Verfahrens eine Geldstrafe verhängt hat. Die Apothekerin will dies von einem Berufsgericht überprüfen lassen.