10-Euro-Rabatt: Shop Apotheke erlässt Zuzahlung für E-Rezepte 03.07.2025 08:00 Uhr
Sofortgutschrift bei Ersteinlösung war gestern: Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden bei Shop Apotheke bis zu 10 Euro für jedes eingelöste E-Rezept. Neben einem exklusiven Code zweckentfremdet der niederländische Versender seinen bisherigen Ersteinlöserabatt – und wirbt wie gewohnt mit Wer-wird-Millionär-Moderator Günther Jauch. Die Kampagne läuft noch bis Mitte Juli.
„Mit dem E-Rezept sparen Sie nicht nur Wege, sondern auch bares Geld“, erklärt Jauch im dazugehörigen Spot, der auf Facebook bereits über 265.000 Mal geklickt wurde. Auch im TV wird der Clip ausgestrahlt, außerdem bewirbt der niederländische Versender die Aktion auf seiner Website.
Auf den kurzen Einspieler, der den Wer-wird-Millionär-Moderator beim Betreten eines Aufzugs in einem Ärztehaus zeigt, folgt eine vertonte Überblicksgrafik zur Aktion. Nur für kurze Zeit: Bis zu 10 Euro auf jede E-Rezept-Bestellung sparen, erklärt die Stimme aus dem Off, während die Grafik das CardLink-Verfahren und die Aktionsvorteile hervorhebt. Der Code könne nur bis zum 13. Juli bei Bestellungen verwendet werden, bei denen mindestens ein gültiges digitales Kassenrezept eingelöst wird.
Bislang hatte Shop Apotheke den Rabatt nur bei der ersten Einlösung eines E-Rezepts gewährt, den ursprünglich dafür vorgesehenen Code hat Shop Apotheke offensichtlich für die Aktion umfunktioniert. Auf Facebook heißt es dazu: „Bis zu 10 Euro sparen bei jeder E-Rezept-Einlösung in unserer App.“
Anders als bei der DocMorris-Aktion Mitte April, bei der Kunden für die Empfehlung zur Einlösung eines E-Rezepts jeweils 20-Euro-Gutscheine erhielten – auch für künftige Käufe nicht verschreibungspflichtiger Produkte – agiert Shop Apotheke mit ihrem aktuellen Rabattmodell konform zum EuGH-Urteil vom 27. Februar, denn: Der Bonus wird als sofort verrechneter Preisnachlass gewährt, nicht als Gutschein für spätere Einkäufe.
Keiner geht leer aus
Die genaue Höhe des Nachlasses richtet sich nach der jeweiligen Bestellung, wobei 10 Euro der Höchstbetrag sind. Werden mehrere E-Rezepte pro Bestellung eingelöst, erhöht sich der Rabattbetrag nicht. Der Code ist nicht mit anderen Gutscheinen und Rabatt-Aktionen kombinierbar. Rezepturen und Freitextverordnungen sind laut Shop Apotheke ausgeschlossen.
Und was ist mit Kundinnen und Kunden, die von der Rezeptgebühr befreit sind? Bei ihnen wird der Rabatt nur dann verrechnet, wenn eine Festbetragsdifferenz besteht oder zusätzlich freiverkäufliche Produkte mitbestellt werden, andernfalls verfällt er. Das bedeutet: Der genaue Nutzen hängt davon ab, ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten anfällt.
Wenn keine Zuzahlung oder Festbetragsdifferenz besteht, wird der Rabatt laut Shop Apotheke nur auf geeignete Zusatzprodukte wie Kosmetik, Pflegeartikel, Nahrungsergänzungsmittel oder Verbandsmaterial angerechnet, nicht aber auf rezeptfreie Arzneimittel, preisgebundene Bücher, Artikel von Drittanbietern, Babymilch oder Produkte, die über den Express-Service bezogen werden.
OLG Frankfurt untersagt Rx-Gutscheine
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat im Berufungsverfahren rechtskräftig entschieden, dass Versender keine 10-Euro-Gutscheine für die Einlösung von E-Rezepten anbieten dürfen. Solche Gutscheine gelten als „Geschenk von nicht geringem Wert“ und verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz, das lediglich Kleinigkeiten bis zu einem Euro erlaubt, entschied das Gericht.
Dass der Gutschein nur für den Eigenanteil oder OTC-Produkte vorgesehen war, spielte für das OLG Frankfurt keine Rolle. Jeder verbrauchsfördernde Anreiz sei unzulässig – auch außerhalb des Rx-Bereichs.
Geklagt hatte IhreApotheken.de gegen zwei Aktionen von Shop Apotheke: einen Gutschein bei E-Rezept-Einlösung über die App und einen weiteren ab 59 Euro Bestellwert im OTC-Segment. Die Berufung wurde im Eilverfahren zurückgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig.