USA

Freie Apothekenwahl auf Hawaii Benjamin Rohrer, 06.05.2013 15:23 Uhr

Nicht nur die eigenen: Auf Hawaii darf der PBM-Konzern Caremark seine Patienten nicht nur an die hauseigene Versandapotheke CVS verweisen. Foto: CVS
Berlin - 

Beamte, Rentner sowie Beihilfempfänger im US-Bundesstaat Hawaii dürfen sich ihre Apotheke in Zukunft selber aussuchen. Bislang hatte der Staat die Arzneimittelversorgung über große PBM-Konzerne (Pharmacy Benefit Manager) abwickeln lassen – die Rezepte konnten nur bei deren Versandapotheken eingelöst werden. Abgeordnetenhaus und Senat haben allerdings zwei Gesetze verabschiedet, das die Rechte der öffentlichen Apotheken auf den Inseln gegenüber den Versendern stärkt.

PBM verhandeln als Makler für Krankenversicherungen und Arbeitgeber die Konditionen mit Pharmaherstellern und Apotheken; zudem rechnen die Konzerne die in Apotheken eingelösten Rezepte mit den Versicherern ab und treiben für Apotheker das Honorar ein. Die großen Anbieter haben eigene Ketten oder Versandapotheken.

Die Staatsregierung in Hawaii lässt für Beamte und Beihilfeempfänger, die Chroniker sind, die Arzneimittelversorgung von Caremark abwickeln. Der PBM-Konzern bietet den Patienten an, die Rezepte automatisch an die hauseigene Versandapotheke weiterzuleiten. Weil zum Konzern auch die Apothekenkette CVS gehört, können die Patienten ihre Rezepte auch in einer der Filialen einlösen.

Laut dem kürzlich verabschiedeten Gesetz dürfen die Konzerne und ihre Unternehmenstöchter untereinander keine Patienteninformationen mehr weiterreichen – es sei denn der Patient hat ausdrücklich zugestimmt.

Auch patientenindividuelle Werbung für die hauseigenen Apotheken sollen verboten werden. Ein weiteres Gesetz verpflichtet die PBM-Konzerne, mit öffentlichen Apotheken Lieferverträge abzuschließen, wenn die jeweilige Apotheke einen solchen Vertrag ausdrücklich wünscht. Das Gesetz liegt derzeit dem Gouverneur vor, nach seiner Unterschrift tritt es in Kraft.

In immer mehr US-Staaten gibt es inzwischen Gesetze, die den öffentlichen Apotheken mehr Rechte gegenüber den Großkonzernen einräumen sollen. In North Dakota zum Beispiel müssen PBM ihre Konditionen mit den Verhandlungspartner offenlegen, damit unabhängige Apotheker wissen, wie sie im Wettbewerb stehen.

In Pennsylvania soll schon bald ein Gesetz verabschiedet werden, nach dem die PBM öffentlichen Apotheken und den hauseigenen Versendern gleiche Konditionen anbieten müssen.