Schweiz

Versandapotheken: Nationalrat bleibt hart Christoph Süß, 07.05.2015 13:27 Uhr

Berlin - 

In der Schweiz beschäftigt die Versandapotheke Zur Rose die Politik. Die beiden Kammern des Parlaments sind unterschiedlicher Auffassung, wie mit Online-Rezepten umgegangen werden soll. Während der Ständerat großzügig ist, will der Nationalrat die Verschreibung ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient verbieten.

Zur Rose beschäftigt Ärzte, die nach Ausfüllen eines Fragebogens im Internet die erforderlichen Rezepte ausstellen. Auf diese Weise umgeht die Versandapotheke die Vorgabe, dass OTC-Medikamente nur nach Verordnung vom Arzt versendet werden dürfen.

Bereits in der ersten Lesung des neuen Heilmittelgesetzes hatte der Nationalrat gefordert, dass Patienten vor der Online-Bestellung von Arzneimitteln Kontakt mit einem Arzt haben. Der Ständerat sah dafür keine Notwendigkeit. Doch die große Kammer des Parlaments bleibt hart: Auch die aktuelle Version sieht vor, dass bereits vor der Bestellung ein Rezept vorliegen muss.

Die Apotheker finden die Kompromisslösungen, die Anfang der Woche in Bern diskutiert wurden, durchweg „sehr positiv“. Die Pharmazeuten sollen in Zukunft mehr Kompetenzen erhalten: So soll es eine Liste rezeptpflichtiger Medikamente geben, die der Apotheker nach einem persönlichen Kontakt mit dem Patienten direkt abgeben darf – im Moment ist dies nur im Notfall möglich.

Der Entwurf sieht dabei auch eine strengere Dokumentationspflicht vor. Gestärkt werde die Position der Apotheker auch dadurch, dass Ärzte künftig bei der Selbstdispensation ebenfalls ein Rezept ausstellen müssen. Auf diese Weise erhalte der Patient Wahlfreiheit beim Bezug von Arzneimitteln.

Mit der Novellierung werden allerdings auch die Kompetenzen der Drogerien erweitert. Drogerien sollen dem aktuellen Entwurf zufolge einige nicht verschreibungspflichtige Präparate selbstständig abgeben dürfen. Welche, das muss die Arzneimittelbehörde Swissmedic noch festlegen. Der Apotheker-Verband begrüßt die geplanten Änderungen.

Der Nationalrat hatte sich Anfang der Woche bereits zum zweiten Mal mit der Gesetzesvorlage befasst. Der Entwurf wird nun erneut im Ständerat beraten. Die Novellierung des Heilmittelgesetzes zieht sich seit Jahren hin, die aktuelle Version ist seit 2002 in Kraft.