Großbritannien

Pfizer verweigert Apotheke Champix APOTHEKE ADHOC, 25.11.2013 10:29 Uhr

Strenge Kontrollen: Weil ein Apotheker in England zu viel Champix bestellte und eine Betriebsprüfung verweigerte, stoppte Pfizer die Belieferung. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der Pharmakonzern Pfizer hat einer Apotheke in England das Raucherentwöhnungsmittel Champix (Vareniclin) vorenthalten. Der Grund: Die Apotheke hatte sich geweigert, dem Konzern im Rahmen einer Kontrolle Zugang zu Patientendaten zu geben. Besonders kritisch: Der Lieferstopp fiel mitten in den von der Regierung ausgerufenen Aktionsmonat „Stoptober“ zur Rauchentwöhnung.

In Großbritannien werden Originalprodukte fast nur noch exklusiv vertrieben – Direct-to-Pharmacy (DTP) heißt das Modell. Die Hersteller verkaufen ihre Präparate entweder über ausgewählte Großhändler oder nutzen diese als reine Auftragslogistiker. Den ersten DTP-Vertrag hatte 2007 Pfizer abgeschlossen.

Der Pharmakonzern überwacht, welche Apotheke wie viel bestellt, und baut darauf seinen Vertrieb auf. Für jede Apotheke würden bestimmte Kontingente festgelegt, erklärt Pfizer. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass jede Apotheke ausreichend Präparate erhalte und die Nachfrage in ganz Großbritannien gedeckt werde.

Ein Apotheker aus Gateshead bei Newcastle hatte offenbar zu viel bestellt: Während des Aktionsmonats zur Rauchentwöhnung stellte Pfizer Medienberichten zufolge daher die Belieferung mit Champix ein. Der Apotheker sollte zunächst einer Art Betriebsprüfung durch den Dienstleister Quintiles zustimmen – diese Zustimmung verweigerte er allerdings.

Laut dem Apothekerverband mussten Apotheken den Quintiles-Mitarbeitern im Rahmen der Kontrollen Zugang zu Patientendaten verschaffen. Diese Vorgehensweise hatte der britische Apothekerverband bereits im Frühjahr kritisiert: Apotheken mussten demnach vorübergehend einen Krankenpfleger von Quintiles einstellen, der auf diese Weise Patienteninformationen einsehen konnte.

Der Apothekerverband erklärte, ohne die Erlaubnis der Patienten dürften deren Daten nicht eingesehen werden – ohne einen Bezug zur Behandlung nicht einmal von den Apothekenmitarbeitern. „Wir haben unsere Bedenken Quintiles mitgeteilt, und sie haben zugestimmt, dass die Prüfer künftig keine Einsicht in vertrauliche Patientendaten verlangen werden“, teilte der Apothekerverband mit.

Allerdings besteht Quintiles laut Apothekerverband auch weiterhin auf Beweisen für die Nachfrage. Apotheker sollten daher sicherstellen, bei der Vorlage von Daten keine Patienteninformationen preiszugeben, rät der Verband. Ob die Daten der Ärzte an die Mitarbeiter gegeben werden dürfen, sollte mit den Medizinern abgesprochen werden.

Pfizer betont, Quintiles habe die Kriterien für die Kontrollen eigenständig entwickelt. Die Prüfung an sich verteidigt der Konzern: Wenn ein Apotheker die Bestellmenge ändern wolle, müssten Daten belegen, dass eine entsprechende Nachfrage bestehe, so Pfizer. Ohne unabhängig verifizierte Daten könne man nicht unilateral eine Vertriebspolitik ändern, die alle Apotheken betreffe. Eine Betriebsprüfung sei im Interesse des Apothekers und biete ihm eine Möglichkeit, den nötigen Beweis zu erbringen.