E-Rezept

Gematik-App für alle Apotheken freigeschaltet Nadine Tröbitscher, 27.07.2023 11:04 Uhr

Die Gematik-App ist für alle Apotheken freigeschaltet. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Drei Möglichkeiten gibt es, ein E-Rezept in der Apotheke einzulösen – einer ist die E-Rezept-App der Gematik. Und die können jetzt alle Apotheken nutzen, denn das digitale Einlösen in der neuesten Version der App wurde für alle Apotheken freigeschaltet.

Die E-Rezept-App der Gematik wurde bislang mehr als eine halbe Million Mal heruntergeladen. „Ab sofort können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte bei allen rund 18.000 öffentlichen Apotheken in Deutschland per E-Rezept-App der Gematik digital einlösen“, teilt die Nationale Agentur für Digitale Medizin mit.

Bislang mussten sich Apotheken im Apothekenportal der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) manuell als E-Rezept-Ready melden, damit Kund:innen E-Rezepte per Gematik-App einlösen konnten. Das ist ab sofort nicht mehr nötig. Denn unabhängig vom händischen Eintrag wurde das digitale Einlösen in der neuesten Version der App für alle Apotheken freigeschaltet. „Apotheken sind daher nun aufgefordert, besonders auf digital eingelöste E-Rezepte in ihrem Warenwirtschaftssystem zu achten und diesen Eingangskanal regelmäßig zu prüfen“, so die Gematik. Bei Fragen seien die Softwareanbieter Anlaufstelle.

Bislang wurde mehr als zwei Millionen E-Rezepte eingelöst. Mehr als 8.000 Apotheken beliefern laut Gematik derzeit jede Woche mindestens eine digitale Verordnung. Möglich ist dies zum einen über die E-Rezept-App, den Papierausdruck sowie seit Monatsbeginn auch über die elektronische Gesundheitskarte. Auf der eGK gespeichert ist die Verordnung nicht. Die Arztpraxis erstellt das E-Rezept und lädt es in die Telematikinfrastruktur – möglich ist dies auch im Rahmen der Videosprechstunde. Der/die Patient:in geht in die Apotheke, legt die eGK vor. Diese wird eingesteckt und die Apotheke so zum Abruf des Rezeptes autorisiert. Das pharmazeutische Personal kann auf das E-Rezept – auf dem E-Rezept-Server – zugreifen und die Verordnung beliefern. Eine PIN wird nicht benötigt.

Flächendeckend ist diese Option noch nicht möglich. Zur Monatsmitte konnte rund ein Drittel der Apotheken den Service noch nicht anbieten. Das sind die Gründe: das Kartenlesegerät ist noch nicht vorhanden (31 Prozent) und der Softwareanbieter ist noch nicht bereit (59 Prozent). Bis Ende des Monats sollen aber alle Softwarehäuser ein entsprechendes Update eingespielt haben.