Doch kein Turbo für Versender?

E-Rezept: Analysten werden skeptisch Patrick Hollstein, 10.07.2023 14:32 Uhr

Profitieren die Versender wirklich so stark vom E-Rezept wie versprochen? Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Am Kapitalmarkt wachsen erste Zweifel, ob Versender wie Redcare (Shop Apotheke) und DocMorris wirklich so stark vom E-Rezept profitieren wie erhofft. Die zuletzt stark gestiegenen Aktienkurse müssen einen Rücksetzer verdauen.

Die Papiere von Redcare sackten zeitweise um 3,4 Prozent ab, nachdem sie am Freitag oberhalb von 110 Euro auf ein Hoch seit Februar 2022 gestiegen waren. Mit einem Anstieg um zuletzt 140 Prozent sind die Aktien in diesem Jahr der mit Abstand beste Performer unter den Werten in den drei großen Indizes Dax, MDax und SDax.

Am Montag kam ein Thema stärker auf, nämlich dass Patienten ihr E-Rezept künftig mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken einlösen können. Die Bedenken, dass dieses Verfahren für Versender eine Benachteiligung ist, verstärkten sich nun nach einem Bericht von APOTHEKE ADHOC. Demnach stockt die Suche nach einer Alternative für den Online-Handel ohne physisches Auslesen der Karte.

„Da die Lösung physisch bleibt und noch keine Kompatibilität für Online-Apotheken geschaffen wurde, ist unklar, wie sich der adressierbare E-Rezept-Markt für Online-Apotheken tatsächlich entwickeln wird“, so Berenberg-Analyst Gerhard Orgonas. Eine landesweite obligatorische Einführung des E-Rezeptes ist für den 1. Januar 2024 geplant und gilt als wichtiger Kurstreiber hinter dem guten Lauf der Redcare-Aktien in diesem Jahr.

Auch die in Zürich gehandelten Aktien von DocMorris büßten am Montag zunächst gut 2 Prozent ein. Während Redcare in der vergangenen Woche mit guten Geschäftszahlen glänzen konnte, gab es beim Konkurrenten seit dem Verkauf des Schweizgeschäfts (Zur Rose) keine weiteren Neuigkeiten.

In der vergangenen Woche hatten beide Versender eine Beschwerde wegen Vertragsverletzung bei der EU-Kommission eingereicht – auch gegen das Rx-Boniverbot. Beide Themen seien eng miteinander verbunden: So habe die Brüsseler Behörde ein Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zum Rx-Bonusverbot wegen der verpflichtenden E-Rezept-Einführung zum Januar 2022 eingestellt – obwohl man eigentlich den Standpunkt vertreten habe, dass das mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) wieder eingeführte Rx-Bonusverbot gegen EU-Recht verstoße.