EUDI-Wallet statt Gesundheitskarte: Wann geht’s los? 07.08.2026 14:36 Uhr
Noch spielen digitale Identitäten in Deutschland kaum eine Rolle. Selbst die für die elektronische Patientenakte (ePA) benötigte Gesundheits-ID nimmt nur schleppend Fahrt auf. Mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), die digitale Ausweise und persönliche Nachweise gesammelt enthalten soll, könnte sich das in Zukunft ändern. Kommen soll das digitale Portemonnaie Anfang des kommenden Jahres.
Kürzlich fragten Die Grünen im Bundestag nach und wollten Näheres über den Umsetzungsstand, die Projektsteuerung und die technische Ausgestaltung der EUDI-Wallet in Deutschland erfahren. Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung die Inbetriebnahme am 2. Januar 2027. Die Grünen wollten nun wissen, ob das Datum zu halten ist, welche konkreten Funktionen und Nachweise dann zur Verfügung stehen sollen und welche ursprünglich für den Start vorgesehenen Funktionen noch nicht verfügbar sein werden. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ Anfang Juni von Chaos bei der Umsetzung berichtet. „Verzögerungen bei digitaler Brieftasche: Wildbergers Leute steuern Prestigeprojekt ins Chaos“, so der Titel.
Gemäß Antwort steht der Terminplan aber weiterhin – ab dem 2. Januar sollen die Bürger:innen mit der Nutzung der Wallet starten können. Mit dem im Sommer 2024 aufgenommenen Vorhaben sei das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mitten im agilen Großprojekt, entkräftet die Bundesregierung die Mutmaßungen über die stolpernde Umsetzung. Demnach laufe alles nach Plan. Zum Jahreswechsel soll das Fundament stehen, weitere Ausbauschritte sollen bis 2028 folgen, wie auf 38 Seiten als Antwort auf die Kleine Anfrage umfänglich ausgeführt wird.
Zum „Fundament“ gehöre zunächst der digitale Ausweis (Personenidentifizierungsdaten, PID) auf Basis von Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel sowie die Nutzung digitaler Nachweise wie beispielsweise der digitale Führerschein.
Digitale Gesundheitskarte
Der Plan für die EUDI-Wallet ist laut Digitalministerium, sich „mit der digitalen Brieftasche sicher europaweit ausweisen“ zu können. „Als App für digitale Identitäten erlaubt die EUDI-Wallet bald, sich online wie offline sicher auszuweisen, wichtige Dokumente digital zu verwalten und jederzeit selbstbestimmt über die eigenen Daten zu verfügen“, so das Versprechen.
Auch die Gesundheitskarte könnte zukünftig digital in der Wallet vorliegen. Statt eine Karte zu stecken, könnte das Handy in der Arztpraxis an einen Scanner gehalten werden. Die Wallet könnte – einmal autorisiert – als Identifikationsmöglichkeit für verschiedenste Anwendungen dienen.
Die staatlich initiierte EUDI-Wallet stellt ein offenes Ökosystem zur Verfügung, nichtstaatliche Anbieter können sich mit ihren Lösungen beteiligen, nachdem diese zertifiziert und offiziell anerkannt sind. Die App soll kostenlos und freiwillig nutzbar sein. „Und wenn es nach uns geht, auch mit der Gesundheits-ID“, so Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf der DMEA im April.
In der Antwort heißt es nun, dass im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Start im Januar die EUDI-Wallet mithilfe der PID als zusätzliches Identifizierungsmittel für die Anmeldung bei der Gesundheits-ID genutzt werden könne. Laut „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) gelte die Wallet dann „ab dem 1. Dezember 2028 in Verbindung mit entsprechenden elektronischen Nachweisen in der Wallet in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis“. Auch Treffen mit der Gematik zu weiteren Use Cases im Gesundheitsbereich fanden im Digitalministerium bereits statt. Zudem tauschte man sich mit Vertretern der Gesundheitsbranche aus, wie die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt.
Zum Thema Gesundheit hieß es im Kabinettsentwurf zum Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG), dass die EUDI-Wallet „gegebenenfalls zu einer sicheren Speicherung von einzelnen Nachweisen mit eigenen Gesundheitsdaten der Nutzerin oder des Nutzers“ genutzt werden könne. Zur Identitätsprüfung sei auch die Beleihung geeigneter, zuverlässiger Dritter möglich, wie etwa Apotheken.
EUDI-Wallet auch für Versender
Bei der Bundesdruckerei hat sich unter anderem Janina Buchholz als Expertin für Digitale Identitäten mit der EUDI-Wallet auseinandergesetzt. Hier gab es im Rahmen von EU-Pilotprojekten auch schon eine Zusammenarbeit von BMG, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Gematik und auch Redcare. Buchholz hat mit ihrem Team bei der Bundesdruckerei einen technischen Prototypen für die EUDI-Wallet entwickelt.
Der Anwendungsfall für die Versender erkläre sich von selbst – das hatte Olaf Heinrich, CEO von Redcare, bereits auf der Digital Health Conference im vergangenen Dezember gesagt. Im Gesundheitssystem gebe es vielfältige Anwendungen für die EUDI-Wallet: Beispielsweise könnten chronisch kranke oder mobil eingeschränkte Patienten nach einer Videosprechstunde ein Rezept ausgestellt bekommen und dieses direkt einlösen, ohne dass die Gesundheitskarte physisch in der Praxis gesteckt werden muss. Voraussetzung sei, dass die Wallet eine schnelle und einfache Identifikation ermögliche, so Heinrich.
Zudem sieht der Redcare-CEO erhebliches Einsparpotenzial bei den Krankenkassen. Kosten könnten gespart werden, wenn die Kassen nicht mehr individuelle Identifikationsverfahren vorhalten müssten, sondern dies zentral über die EUDI-Wallet liefe.
Buchholz von der Bundesdruckerei beschreibt die Vision so: „In der Bundesdruckerei haben wir die gesamte Nutzerreise im Gesundheitswesen betrachtet, Potenziale der EUDI-Wallet identifiziert und diese Ende-zu-Ende prototypisch entwickelt – von der Anmeldung in der Arztpraxis über Telemedizin bis hin zur Einlösung von E-Rezepten. Versicherte registrieren sich dabei mittels EUDI-Wallet in der App ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Anschließend laden sie ihre digitale Gesundheitsidentität samt Stammdaten in die Wallet und verifizieren sich per QR-Code oder NFC in der Arztpraxis. Die Versichertendaten werden sicher an das Praxisverwaltungssystem übertragen, können aber auch für E-Rezepte in Apotheken genutzt werden – sogar EU-weit.“
Die nationale Gesundheits-ID könne hier nicht mithalten: Sie sei mit ihrer einstelligen Nutzungsquote „sehr gering“. „Zugleich ist der Aufbau dieser Infrastruktur technisch und finanziell aufwendig und bislang nur begrenzt nutzerfreundlich.“
Großes Potenzial bei Botendiensten und Heimversorgung
Apotheker Michael Gäbe aus Dresden hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt. Mit der EUDI-Wallet könnten Patient:innen beispielsweise einzelne Zustimmungen erteilen. Die Apotheke könne die Berechtigung in Sekunden prüfen. Pflegekräfte würden dadurch entlastet und Angehörige könnten Botendienste und die Heimversorgung besser organisieren. In Apotheken würde die Abgabe- und Lieferlogistik beschleunigt. „Die EUDI-Wallet würde beispielsweise auch die Einlösung des E-Rezepts durch Pflegekräfte ermöglichen“, erklärte Gäbe.
Auch Buchholz sieht deutliche Vorteile: „Patientinnen und Patienten melden sich komfortabel per Smartphone an, Praxen sparen Zeit und arbeiten mit verifizierten Daten. Kostenträger senken Kosten und steigern ihre Effizienz – durch schlankere Infrastruktur und optimierte Prozesse.“
Auf der technischen Seite sei aber auch klar: „Nicht jeder verfügt über ein Smartphone oder fühlt sich sicher im Umgang mit digitalen Anwendungen. Daher muss die EUDI-Wallet inklusiv gestaltet werden. Analoge Alternativen sollten weiterhin bestehen, um niemanden von der Versorgung auszuschließen“, so die Expertin von der Bundesdruckerei.
EU muss noch Rechtsrahmen liefern
Ende Mai hatte die Bundesregierung den Entwurf für das DIdG beschlossen. „Mit dem Gesetz für digitale Identitäten machen wir das Leben für die Menschen in Deutschland einfacher. Dieses Gesetz ist die Voraussetzung für die EUDI-Wallet, mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder der sicheren Anmeldung bei Online-Diensten. Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz“, so Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger im Mai.
Die Bundesregierung weist in ihrer aktuellen Antwort auf die Grünen-Anfrage darauf hin, „dass bislang nach wie vor nicht alle Durchführungsrechtsakte zur Verordnung (eIDAS-Verordnung) verabschiedet sowie einige bereits verabschiedete Durchführungsrechtsakte noch nicht alle fachlich erforderlichen Vorgaben enthalten“. Erst wenn die fehlenden Spezifikationen vorliegen, sei eine nationale Umsetzung einer vollständig eIDAS-konformen EUDI-Wallet möglich. „Um unter anderem diesem Umstand gebührend Rechnung tragen zu können, erfolgt die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet bewusst in einem iterativen, agilen Projektvorgehen, um technische, rechtliche und europäische Entwicklungen fortlaufend berücksichtigen zu können. Eine agile Vorgehensweise ist gängiger Standard bei Entwicklungsvorhaben dieser Größe und Komplexität.“