Vier Wochen statt sechs Monate

Stiko: Neues Impfintervall für Genesene APOTHEKE ADHOC, 10.08.2021 16:56 Uhr

Ab sofort können Genesene bereits vier Wochen nach einer durchgestandenen Corona-Infektion eine Impfung gegen Sars-CoV-2 erhalten. Foto: BaLL LunLa/shutterstock.com
Berlin - 

Bislang hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) für Covid-Genesene eine Impfung nach frühestens sechs Monaten empfohlen. Nun kann der Abstand auf vier Wochen verkürzt werden.

Auch nach einer überstandenen Covid-Erkrankung wird von der Stiko eine Impfung gegen Sars-CoV-2 empfohlen, um einen ausreichenden Immunschutz gegen das Coronavirus zu entwickeln. Erst nach dieser Impfung gelten Genesene als vollständig immunisiert und geschützt. Als offiziell genesen gelten Betroffene erst, wenn die Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen ist und dabei mindestens 28 Tage und längstens sechs Monate zurückliegt.

Bisher wurde für die Impfung ein Abstand von sechs Monaten empfohlen. Nun hat die Stiko ihre Empfehlung geändert: Ab sofort können Genesene bereits vier Wochen nach einer durchgestandenen Corona-Infektion eine Impfung gegen Sars-CoV-2 erhalten. „In Anbetracht der zunehmend besseren Impfstoffverfügbarkeit und der Unbedenklichkeit einer Impfung nach durchgemachter Sars-CoV-2-Infektion ist die Gabe einer Impfstoffdosis jedoch bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Covid-19-Symptome möglich“, erklärt die Stiko.

„Wer eine Corona-Erkrankung überstanden hat, ist vorübergehend vor einer Neuerkrankung geschützt“, erklärt Heiger Scholz, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Angesichts des Anstiegs von Neuinfektionen mit der hochansteckenden Delta-Variante bittet er genesene Menschen darum, sich dennoch für eine Schutzimpfung zu entscheiden. Ausreichend Impfstoff dafür sei vorhanden. „Die Boosterimpfung trägt dazu bei, das Risiko einer erneuten Ansteckung oder eines schweren Erkrankungsverlaufs deutlich zu reduzieren. So schützen Sie sich und andere.“

Kommt es nach der Erstimpfung zu einer Covid-Erkrankung und wurde diese mittels PCR-Test nachgewiesen, so sollen Betroffene die zweite Impfung in einem Zeitraum zwischen vier Wochen und sechs Monaten nach dem Ende der Symptome beziehungsweise der Diagnose erhalten. Für diese Personengruppe gelten die gleichen Regeln wie für vollständig Geimpfte. Ebenso für Menschen, die eine Infektion vor mehr als sechs Monaten durchgemacht haben und danach eine einmalige Impfung erhielten.