Angepasste Testverordnung

Schwangere: Weiterhin Anspruch auf kostenlose Coronatests Alexandra Negt, 07.09.2021 11:57 Uhr

Laut Referentenentwurf des BMG sind Corona-Schnelltests für Schwangere weiterhin kostenfrei. Foto: Pixabay
Berlin - 

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass es die kostenlosen Bürgertests für alle nur noch bis zum 10. Oktober geben wird. Für einige Personengruppen bleiben die Nachweise weiterhin kostenfrei – unter anderem für Schwangere.

Ab dem 10. Oktober wird es keine kostenfreien Coronatests mehr geben. Eine Skalierung des Angebots wird durch die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests für viele Apotheken kaum mehr möglich sein, daher ist eine Erhöhung der Testvergütung geplant: Die Vergütung für die Durchführung von Corona-Schnelltests steigt ab November von 11,50 Euro auf 13,50 Euro. Apotheken sowie andere Teststellen können somit 2 Euro pro Test mehr abrechnen. Komplett abgeschafft werden die kostenfreien Nachweise jedoch nicht – einige Patientengruppen haben weiterhin Anspruch auf Bürgertests.

Schwangere können Angebot in Anspruch nehmen

Der Referentenentwurf zur Coronavirus-Testverordnung sieht vor, dass Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Sars-CoV-2 impfen lassen können, weiterhin Anspruch auf kostenlose Testungen mittels PoC-Antigen-Test haben. Dazu zählen laut Entwurf auch Schwangere. Die Berechtigung besteht „bis zu drei Monate nach Wegfall der medizinischen Kontraindikation“.

Zur Anwendung der aktuell zugelassenen Covid-19-Impfstoffe in der Schwangerschaft liegen nur sehr limitierte Daten vor. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht. Eine Ausnahme gilt für vorerkrankte Frauen: „Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände kann nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem 2. Trimenon angeboten werden.“ Ein gesundheitliches Risiko für Mutter und Kind, welches aus der Immunisierung resultiert, hält die Kommission für unwahrscheinlich.

Aktuell führt das Robert Koch-Institut (RKI) eine Nutzen-Risiko-Bewertung von Corona-Impfungen in der Schwangerschaft durch. Die Ergebnisse der Stiko-Analyse und die Bewertung werden Mitte September erwartet.