Nicht nach Stiko-Empfehlung

Sachsen impft mit eigenem Schema APOTHEKE ADHOC, 30.04.2021 08:00 Uhr

Sachsen verfolgt eigene Impfabstände und weicht von den Stiko-Empfehlungen ab. Foto: shutterstock.com/cortex-film
Berlin - 

Die Impfabstände wurden nach Empfehlung der Ständigen Impfkomission (Stiko) ausgedehnt. So können mehr Menschen schnellstmöglich eine Erstimpfung erhalten. Diese Empfehlung weicht allerdings von den Angaben innerhalb der Fachinformationen ab. In Sachsen halten sich die Impfzentren an die Zulassungsvorgaben und orientieren sich an der Logistik. 

In Sachsen nimmt man Abstand von den aktuellen Intervallempfehlungen der Stiko – zumindest bei den zentral organisierten Impfungen: „In den Impfzentren gilt folgender Abstand zwischen den Impfungen: Biontech drei Wochen, Moderna vier Wochen, AstraZeneca elf Wochen“, schreibt das Sozialministerium auf Anfrage. Damit orientiert sich das Land bei den mRNA-Impfstoffen an der aktuell gültigen Zulassung. Beim Vektorviren-Impfstoff von AstraZeneca sieht die Fachinformation eine zweite Injektion nach vier bis zwölf Wochen vor. Die Stiko legt hier die Ausdehnung auf die maximalen zwölf Wochen nahe. Bei den mRNA-Impfstoffen soll laut Stiko nach sechs Wochen erneut geimpft werden.

Die Gründe gehen dabei über pharmazeutische Aspekte hinaus: „Dies hat neben fachlichen Aspekten (Empfehlung Siko-Sächsische Impfkommission) auch logistische Gründe. Eine Verlängerung des Abstandes hätte keinen positiven Einfluss auf die Menge der insgesamt verimpften Impfdosen“, so eine Sprecherin des Ministeriums. Die Siko ist auf Länderebene das Pendant zur Stiko und Teil der Sächsischen Landesärztekammer.

Die Siko gibt eigene Empfehlungen für das pandemische Impfen in Sachsen. Mehrere Leitfäden sollen Mediziner:innen bei allen Fragen rund um die Immunisierung helfen. Die Hinweise werden regelmäßig aktualisiert. Es lassen sich einige Unterschiede zu den aktuell geltenden Stiko-Empfehlungen finden. Zum Teil geht Sachsen mehr ins Detail. So auch beim Impfstoff von AstraZeneca. Hier gibt die Siko eine weitere Altersgrenze von 40 Jahren an.

Zweitimpfung für Vaxevria-Geimpfte

So hat die Siko beispielsweise auch eigene Empfehlungen zur Komplettierung angefangener Vaxzevria-Impfregime mit veröffentlicht. Personen über 60 Jahren können generell erneut mit Vaxzevria geimpft werden. Menschen unter 60 Jahren „können im Rahmen einer individuellen Impfentscheidung und nach expliziter Aufklärung durch die Impfärztin/den Impfarzt mit Vaxzevria geimpft werden.“ Für Personen unter 40 lautet die Empfehlung der Siko: „Im Alter unter 40 Jahren sollte die individuelle Impfentscheidung im Hinblick auf die persönliche Nutzen-Risiko-Konstellation beim Impfling hinsichtlich eines Vakzine-induzierten thrombozytopenisch-thrombotischen Syndroms (VITT-Syndrom) gründlich geprüft werden.“

Die Stiko fasst sich da kürzer und empfiehlt allen unter 60-Jährigen die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. „Sie empfiehlt Personen unter 60 Jahren, die bereits eine erste Impfstoffdosis mit der Covid-19 Vaccine AstraZeneca (Vaxzevria) erhalten haben, anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu verabreichen (heterologes Impfschema)“, heißt es in der aktuellen Stellungnahme.