Gründonnerstag/Karsamstag

Lockdown: Verwirrung um „Ruhetage“ für Apotheken APOTHEKE ADHOC, 23.03.2021 11:22 Uhr

Alles zu: Müssen Apotheken über Ostern schließen? Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Osterfeiertage dürften die ruhigsten in der Geschichte werden. Denn Bund und Länder haben einen harten Lockdown verkündet. Die Ruhepause trifft auch die Apotheken. Ob sie überhaupt öffnen dürfen, wird gerade geprüft. Die Staatskanzleien wissen derzeit selbst nicht, wie die Beschlüsse vom gestrigen Abend auszulegen sind, und verweisen an den Bund.

Der Gründonnerstag und Karsamstag werden laut dem über Nacht ausgehandelten Beschluss einmalig als „Ruhetage“ definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern. Nur am Karsamstag soll demnach Supermärkte geöffnet bleiben: „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.“

Gründonnerstag gehört vielerorts zu den hektischsten Arbeitstagen in der Apotheke. Vor dem langen Wochenende wollen die Kunden schnell noch angesammelte Rezepte loswerden oder eine Osterüberraschung kaufen. An kaum einen anderen Tag wird mehr Umsatz gemacht. Denn zu den Feiertagen gesellt sich auch der Beginn der Heuschnupfen-Saison. Müssen die Apotheken in diesem Jahr tatsächlich schließen, dürfte es spätestens am Mittwoch voll in der Offizin werden.

Und was passiert mit dem Personal? Müssen diese Urlaub nehmen oder Kurzarbeit anmelden? Die Mitarbeiter sind dementsprechend verwirrt: „Wir sind systemrelevant und müssen weiter geöffnet haben“, sagt eine PTA. Ein Lockdown der Apotheken wäre „schrecklich“ für die Kunden. „Die Leute brauchen uns.“

Neu dazu kommen die Schnelltests, die viele Apotheken anbieten. Die könnten gerade vor Ostern gefragt sein: Auch wenn die Regierung die Kontakte reduziert, dürfen sich zwei Haushalte treffen. Diese werden sicherlich die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen wollen, um an den Feiertagen ein sicheres Gefühl beim Familientreffen zu haben. Dem Beschluss zufolge bleiben die Testzentren geöffnet. Bürgeri:nnen werden sogar ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.

In den Ländern tappt man im Dunkeln. In Niedersachsen will Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Nachmittag in einer Pressekonferenz die Details erläutern, auch in der Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen kann man derzeit zum gestrigen Beschluss nichts sagen. Vom Staatsministerium in Baden-Württemberg heißt es ebenfalls: „Wir wissen es derzeit einfach nicht.“

Der Beschluss wird von Apotheker:innen unterschiedlich interpretiert. Während einige davon ausgehen, dass die Berufsgruppe neben dem LEH einfach vergessen wurde, gehen andere von einer Schließung aus. Die Anfragen bei den Apothekerkammern laufen. Doch auch dort herrscht Unklarheit: „Im Moment stehen wir noch wie sie genauso vor der Frage, wie der nächtliche Beschluss der Ministerpräsidenten zu deuten ist. Mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) werden wir uns hierzu ebenfalls noch abstimmen“, sagt etwa eine Sprecherin der Apothekerkammer Berlin. Dort will man heute die Mitglieder informieren.

Auch in Westfalen-Lippe weiß man noch nichts Konkretes: „Wir warten hier noch auf die 'Übersetzung' in Landesrecht, sprich auf die NRW-Coronaschutzverordnung“, sagt ein Sprecher der Kammer. „Sobald diese vorliegt, können wir näheres sagen.“

In Niedersachsen gibt die Kammer eine erste Entwarnung: „Es darf nur zur Arbeit gehen, wer absolut systemrelevant ist. Apotheken gehören selbstverständlich zur Kritischen Infrastruktur und sind systemrelevant“, heißt es in einem Schreiben der Kammer. Der Beschluss müsse noch in eine Verordnung umgesetzt werden. „Wir können Ihnen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen, ob die Notdienstregelung für Apotheken greift oder ob diese regulär geöffnet haben.“

Dass die Apotheken tatsächlich an beiden Tagen – also Donnerstag und Samstag – geschlossen haben müssen, ist unwahrscheinlich. Denn Bund und Länder können mit dem drastischen Lockdown nicht wollen, dass die Arzneimittelversorgung leidet. In den vergangenen Monaten waren die Apotheken uneingeschränkt weiter geöffnet, auch wenn andere Händler ihre Türen geschlossen halten mussten. Vielleicht werden für die Tage die Regeln gelockert und die Inhaber:innen dürfen schließen, ohne es gesondert bei ihren Kammern anmelden zu müssen.