Pauschale Auffrischungsimpfungen nicht sinnvoll

Laborärzte: Erst Antikörpertest, dann Drittimpfung APOTHEKE ADHOC, 11.08.2021 11:29 Uhr

Antikörperbestimmung als Kassenleistung? Der Berufsverband Deutscher Laborärzte empfiehlt zunächst den Antikörperstatus individuell zu bestimmen – und erst dann über eine weitere Impfung zu entscheiden. Foto: Victor Moussa/shutterstock.com
Berlin - 

Die Pläne für Booster-Impfungen laufen bereits auf Hochtouren. Doch sind diese überhaupt grundsätzlich nötig? Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) empfiehlt, in Zweifelsfällen zunächst den Antikörperstatus individuell zu bestimmen, um dann über eine weitere Impfung zu entscheiden – idealerweise sogar als Kassenleistung.

Die Pläne der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), allen vollständig mit einem Vektorimpfstoff Geimpften eine Drittimpfung mit einem mRNA-Impfstoff anzubieten, sei mit den Erkenntnissen der Labormedizin nicht begründbar, erklärt der BDL. „Die Zahl derjenigen, die auf eigene Kosten in den medizinischen Laboren ihre Antikörper auf das Coronavirus bestimmen lassen, nimmt stetig zu“, informiert der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski.

Dabei zeige sich, dass die Geimpften in den meisten Fällen gut auf die Impfung ansprächen – aber auch mit wachsenden Zeitabständen zur zweiten Impfung noch hohe Antikörpertiter vorhanden sind. Eine Drittimpfung sei dann nicht nötig. Dies habe sich sowohl bei Pflegebedürftigen wie auch bei älteren Menschen oder jüngeren Menschen mit Behinderung gezeigt. „Ebenso auch für Hochbetagte, die keine Hilfeleistungen benötigen.“ Medizinisch, ethisch und wirtschaftlich sei es daher sinnvoller, in Zweifelsfällen zunächst den Antikörperstatus individuell zu bestimmen, um dann über eine weitere Impfung zu entscheiden – statt pauschale Covid-19-Auffrischungsimpfungen vorzunehmen.

Antikörperbestimmung als Kassenleistung

Der BDL geht sogar noch einen Schritt weiter: Vor dem Hintergrund, dass in weiten Teilen der Welt bisher kaum geimpft werden könne und auch aus wirtschaftlichen Erwägungen sei es sinnvoller, die Sars-CoV-2-Antikörperbestimmung zur Kassenleistung zu machen. Dann könne man in Zweifelsfällen vor einer eventuellen dritten Impfung die Wirkung der vorangegangenen Immunisierungen bewerten.