Goldstandard

Kostenfreier PCR-Test – Wer hat Anspruch? Alexandra Negt, 24.11.2021 09:47 Uhr

Unter bestimmten Bedingungen ist ein PCR-Test kostenfrei. Foto: Dusan Petkovic/shutterstock.com
Berlin - 

Der PCR-Test gilt immer noch als Goldstandard zur Detektion einer Sars-CoV-2-Infektion. Um die Labore zu entlasten, sollen für das breite Screening vornehmlich Antigen-Schnelltests angewendet werden. Fällt dieser positiv aus, so muss das Ergebnis mittels PCR-Test gegengeprüft werden. Doch wer hat ansonsten noch Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test?

Ein PCR-Test kostet je nach Teststelle 50 bis 120 Euro und ist weitaus teurer als ein Antigen-Schnelltest oder Laientest. Bei Testanspruch muss der/die Bürger:in nicht zahlen. PCR-Tests dienen vor allem dazu, bei Personen, die Symptome aufweisen, eine Sars-CoV-2-Infektion abzuklären. Denn mit Husten oder Halsschmerzen dürfen die Betroffenen nicht mehr die Apotheke zur Testung aufsuchen – hier können nur asymptomatische Personen versorgt werden. Es kann sein, dass der/die Ärzt:in oder die Teststelle zuvor einen Schnelltest durchführt. Ist dieser positiv, wird im Anschluss direkt ein zweiter Abstrich genommen, um ihn labordiagnostisch auszuwerten.

Kostenfreier PCR-Test bei roter CWA

Weiterhin haben Kontaktpersonen von Corona-positiven Menschen Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test. Als Kontaktpersonen sind unter anderem Mitglieder desselben Haushaltes definiert. Auch Personen mit engem räumlichem Kontakt zu Infizierten haben Anspruch auf einen PCR-Test. Als Kontaktperson gilt man auch, wenn die Corona-Warn-App (CWA) ausschlägt und ein „erhöhtes Risiko“ anzeigt.

Bei Ausbrüchen in Einrichtungen des Gesundheitswesens gilt: Ist außerhalb der regulären Krankenversorgung eine Sars-CoV-2-Infektion aufgetreten, so haben alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in diesem Bereich aufgehalten haben Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test. Zu den Einrichtungen gehören neben Krankenhäusern, Tageskliniken, stationären Pflegeeinrichtungen und Hospizdiensten auch Arzt- und Zahnarztpraxen sowie alle anderen Praxen medizinischer Heilberufe.

Verlangt die Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst einen PCR-Test zur stationären Aufnahme, so muss der/die Patient:in keine Kosten hierfür tragen.

Aber Achtung: Nicht alle Testangebote gehören zu den stadteigenen Testzentren. So haben beispielsweise Berliner:innen nur in einem der 12 senatseigenen Teststellen Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test. In den gewerblichen Teststellen können individuelle Preise aufgerufen werden. Auch „Sonderkonditionen“ bei Testungen von mehreren Personen können vereinbart werden. Eine PCR-Nachtestung wird in einer gewerblichen Teststelle nur dann kostenfrei übernommen, wenn zuvor ein positiver Antigen-Schnelltest durchgeführt wurde.