Mit Lockerung

Kontaktbeschränkungen werden bis 5. Juni verlängert dpa, 06.05.2020 14:00 Uhr

Bund und Länder haben sich nach Information der Deutschen Presse Agentur auf eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen geeinigt Screenshot
Berlin - 

Bund und Länder haben die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte am Mittwoch auch auf eine Lockerung. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß. Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Generell gilt auch die Vorgabe, mindestens einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen zu halten. Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen.

Bund und Länder hatten über die Zukunft der Kontaktbeschränkungen intensiv gerungen. Merkel hatte dabei das Vorgehen aus dem Saarland bevorzugt, wonach sich zwei Hausstände treffen können. Dies sei ein guter Vorschlag, wurde die Kanzlerin von Teilnehmern der Sitzung am Mittwochnachmittag zitiert. Im Saarland geht die Regelung auf ein Gerichtsurteil zurück, wonach sich Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

Der Vorschlag wurde dem Vernehmen nach auch von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) unterstützt. Er könne gut damit leben, weil es der Lebenswirklichkeit der Menschen entspreche, sagte Söder nach Teilnehmerangaben.

Einzig Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) soll sich ablehnend geäußert haben. In seinem Bundesland dürfen sich seit Montag bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.

Der Bund überlässt den Ländern die Regie bei weiteren Schritten aus dem Corona-Ausnahmezustand heraus – sie sollen aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Darüber verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei Beratungen am Mittwoch, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr.

In der Schalte hatte es demnach heftige Diskussionen über diesen Punkt gegeben, weil vor allem die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen diese Obergrenze nicht akzeptieren wollten. Am Ende habe sich aber Kanzlerin Merkel mit ihrem Vorschlag durchgesetzt, hieß es.

Gerade bei weitreichenden Öffnungen steige wieder die Gefahr einer dynamischen Entwicklung, die schon zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen ausging und dann weiterverbreitet wurde, hieß es. Deshalb müsse ab einer gewissen Relevanz auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und einem schnellen Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden.

Bei einem klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, etwa in einer Einrichtung, könne ein Beschränkungskonzept auch nur die Einrichtung umfassen. Bei einem weiter verteilten regionalen Ausbruch und unklaren Infektionsketten müssten aber auch inzwischen aufgehobene allgemeine Beschränkungen regional wieder eingeführt werden. Solche Maßnahmen müssten gelten, bis der Richtwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern mindestens 7 Tage unterschritten werde.

Darüber hinaus könnten auch Mobilitäts-Beschränkungen in besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus geboten sein - spätestens dann, wenn die Zahl weiter steige und es keine Gewissheit gebe, dass Infektionsketten umfassend unterbrochen werden konnten.