Namensänderung bei Janssen-Impfstoff

Jcovden: Apotheken können aufklären Cynthia Möthrath, 08.08.2022 11:34 Uhr

Janssen gibt seinem Covid-19 Vaccine Janssen den Markennamen Jcovden. Apotheken können bei unsicheren Kund:innen Aufklärungsarbeit leisten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Corona-Impfstoff von Janssen ist das letzte Vakzin in der EU, welches einen offiziellen Markennamen erhält. Statt Covid-19 Vaccine Janssen trägt es nun den Namen Jcovden. Dennoch sind weiterhin Chargen mit der ursprünglichen Bezeichnung im Handel. Bei Unklarheiten sollten PTA, PKA und Apotheker:innen entsprechend aufklären können.

Kommen bei Corona-Impfstoffen neue Namen ins Spiel, gehen Laien häufig von einem weiteren Impfstoff aus. Manchmal handelt es sich jedoch nur um eine Umbenennung bereits bekannter Vertreter. Denn oft werden die Corona-Impfstoffe in der Bevölkerung noch immer mit dem Herstellernamen statt mit dem eigentlichen Markennamen angegeben. Die offiziellen Bezeichnungen können daher für Kund:innen unter Umständen verwirrend sein und zu Unklarheiten führen. In Apotheken wird häufig um Aufklärung gebeten.

Comirnaty, Vaxzevria, Spikevax & Jcovden

Biontech ließ seinen mRNA-Impfstoff direkt unter dem Namen Comirnaty vermarkten. AstraZeneca entschied sich im März 2021 zur Umbenennung seines Impfstoffes und „taufte“ ihn Vaxzevria. Auch Moderna benannte das Covid-19 Vaccine Moderna in Spikevax um. Nun folgt Janssen und gibt seinem Covid-19 Vaccine Janssen den Markennamen Jcovden. Der Name wurde in der Lauertaxe, aber auch in den zugehörigen Dokumenten angepasst. In letzteren werden oft noch beide Namen angegeben.

Die Bund-PZN lauten nun wie folgt:

  • 17377648: JCOVDEN JANSSEN BUND
  • 17980238: JCOVDEN JANSSEN BUND APO
  • 17755731: JCOVDEN JANSSEN BUND OEGD

In Deutschland werden nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch weiter ausschließlich Chargen mit der ursprünglichen Bezeichnung ausgeliefert.

Ein Vial Jcovden enthält fünf Dosen à 0,5 ml. Nach Entnahme aus dem Gefrierschrank kann der ungeöffnete Impfstoff in Kühleinheiten bei 2°C bis 8°C für einen einmaligen Zeitraum von bis zu elf Monaten gelagert und transportiert werden, wobei das ursprünglich aufgedruckte Verfallsdatum nicht überschritten werden darf.