Anspruchsberechtigt

Impfzertifikate für Ukrainer – Ausstellung möglich Alexandra Negt, 17.03.2022 11:59 Uhr

Apotheken können auch für ankommende Ukrainer:innen Impf- und Genesenenzertifikate ausstellen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die in Deutschland ankommenden Ukrainer:innen können sich in der Apotheke ein Impf- oder Genesenenzertifikat ausstellen lassen. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Anspruchsberechtigten auch.

Flüchtlinge aus der Ukraine fallen in den Anwendungsbereich der Coronavirus-Impfverordnung und dürfen gegen Sars-CoV-2 geimpft werden. Somit haben sie auch Anspruch auf die Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten.

Die Abda weist darauf hin, dass diese Ausstellung auch nachträglich möglich ist. Kann der/die Ukrainer:in einen Impfpass über eine Immunisierung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff und den Personalausweis vorlegen, so kann im HV auch ein Zertifikat für eine in der Ukraine durchgeführte Impfung ausgestellt werden.

Besonderheiten in Deutschland erläutern

Den Kund:innen sollte erläutert werden, dass die einmalige Janssen-Impfung zwar europaweit noch als vollständig anerkannt wird, in Deutschland aber eine Anschlussimpfung mit einem mRNA-Imfpstoff zur Optimeirung der Grundimmunisierung empfohlen wird. Apotheker:innen und PTA können entweder direkt in der Apotheke das Impfangebot unterbreiten, oder an eine Arztpraxis oder ein noch bestehendes Impfzentrum verweisen. Im Rahmen der Impfberatung kann direkt über die Booster-Impfung aufgeklärt werden. Bislang haben nur eine sehr gerine Anzahl an Ukrainer:innen eine dritte Dosis erhalten.

Übrigens: Bereits in der Ukraine ausgestellte Impfzertifikate werden in der EU – und somit auch in Deutschland – anerkannt. Einzige Voraussetzung: Es wurde mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft. In der Ukraine ist neben den auch in der EU-zugelassenen Vakzinen Comirnaty (Biontech), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) und dem Covid-19 Vaccine Janssen noch CoronaVac (Sinovac) zugelassen. Darüber hinaus wird die Formulierung von AstraZeneca auch unter dem namen Covishield vertrieben und in der Ukraine verimpft. Viele Ukrainer:innen sind auch mit dem russischen Imfpstoff Sputnik immunisiert.

Ukrainer:innen, die in ihrem Heimatland durch die Immunisierung mit CoronaVac als vollständig immunisiert gelten, müssen sich in der EU erneut impfen lassen. Es gelten die gleichen Impfempfehlungen wie für alle anderen Bürger:innen auch. Über alle Altersklassen hinweg kann Comirnaty verimpft werden. Die spezielle Kinder-Formulierung kann bereits ab 5 Jahren gegeben werden. Schwangere und Stillende sollen nach aktuellen Empfehlungen nur den Imfpstoff von Biontech erhalten. Der proteinbasierte Impfstoff von Novavax kann ab 18 jahren verimpft werden. Spikevax wird in Deutschland erst am 30 Jahren empfohlen.