Falsche Reihenfolge

Impfschwindel: Heimleiter wird nicht bestraft dpa, 10.09.2021 08:50 Uhr

In einem Pflegeheim wurden im Januar Personen geimpft, die nach der Prioritätenliste noch nicht an der Reihe waren. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Nach einem Impfschwindel in einem Oberpfälzer Pflegeheim werden der Heimleiter und eine weitere leitende Person nicht sanktioniert. Das Landratsamt Schwandorf teilte am Donnerstag mit, dass die Heimaufsicht von ordnungsrechtlichen Maßnahmen absehe. Ein Beschäftigungsverbot für den Heimleiter sei unverhältnismäßig.

In dem Schwandorfer Heim waren im Januar zu Beginn der Corona-Impfkampagne 20 Angehörige von Mitarbeitern geimpft worden – obwohl diese Personen noch kein Recht auf eine Schutzimpfung hatten. Der Schwindel war aufgefallen, weil das Impfteam nachträglich viele identische Familiennamen bei den Geimpften feststellte.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorfall geprüft, die Ermittlungen aber eingestellt. Nach Ansicht der Anklagebehörde handelte es sich nicht um einen Betrugsfall, sondern eher um eine moralische Frage.

Nach Angaben der Kreisbehörde hatte das Leitungspersonal bei der Untersuchung des Falls widersprüchliche Angaben gemacht. Es wurde aber auch betont, dass die Heimbewohner durch die unzulässigen Impfungen keine Nachteile gehabt hätten, weil alle Pflegebedürftigen geimpft worden seien. Außerdem leite der Pflegeheimchef seine Einrichtung mit 178 Bewohnern seit Jahren ohne Beanstandungen.

Der Vorfall in Schwandorf ist kein Einzelfall. Anfang des Jahres gab es in ganz Deutschland Berichte über Vordrängler bei den Impfungen. Auch Kommunalpolitiker hatten sich frühzeitig impfen lassen, obwohl sie noch nicht an der Reihe waren.