Sommer-Infektionswelle

Hausärzte fordern Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung Cynthia Möthrath, 12.07.2022 08:03 Uhr

Angesichts zahlreicher Fälle von Erkältungs- und Corona-Erkrankungen fordern Deutschlands Hausärzte eine Rückkehr zur Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen. Foto: lasido/shutterstock.com
Berlin - 

Die Corona-Sommerwelle rollt durch Deutschland. Ungewöhnlich viele Menschen sind derzeit zudem erkältet. Trotzdem gibt es keine Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung mehr – das sorgt in Teilen der Ärzteschaft für Ärger.

Deutschlands Hausärzte fordern eine Rückkehr zur Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen. Angesichts zahlreicher Fälle von Erkältungs- und Corona-Erkrankungen nannte es der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, „ein echtes Ärgernis“, dass die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht in die Regelversorgung übernommen worden sei. „Die Telefon-AU würde für eine echte Entlastung sorgen“, sagte Weigeldt.

Missbrauch der Regelung nur sehr selten

Seit dem 1. Juni müssen Patient:innen für eine Krankschreibung wieder in die Praxis oder in eine Videosprechstunde gehen. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege hatte während der Corona-Pandemie bis 31. Mai gegolten, dass dies für sieben Tage auch nach nur telefonischer Rücksprache möglich war.

Weigeldt sagte: „Nicht immer ist eine persönliche Konsultation mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zwingend erforderlich, beispielsweise bei einem einfachen grippalen Infekt oder auch bei einem milden Corona-Verlauf.“ In diesen Fällen würde es sich aus Sicht des Verbandschefs anbieten, wenn die Hausärztinnen und Hausärzte die Betroffenen nach telefonischer Konsultation für einige Tage krank schreiben könnten. Beide Seiten würden sich in der Regel seit Langem kennen, sagte Weigeldt. Missbrauch sei sehr selten. „Stattdessen werden die Patientinnen und Patienten nun wieder gezwungen, sich krank in die Praxen zu schleppen, ohne dass das medizinisch zwingend notwendig ist.“

Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung möglich

Nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist eine Rückkehr zur Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung möglich. Der Ausschuss ist das Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser, das über die Leistungen der gesetzlichen Kassen und Regeln wie bei der Krankschreibung entscheidet.

In diesem Gremium sei im Frühjahr 2022 intensiv diskutiert worden, „ob es richtig ist, die bisherigen Sonderreglungen zur telefonischen Krankschreibung Ende Mai 2022 vorerst auslaufen zu lassen“, sagte eine Sprecherin der dpa. Alle Träger des G-BA und damit auch die Kassenärztliche Vereinigung als Vertretung der Ärzteschaft seien sich damals einig gewesen, dass solche Sonderregeln wegen des damals ruhigeren Pandemie-Geschehens zurückgenommen werden konnten. Dies sei im Einklang mit Alltagslockerungen erfolgt.

„Sollte die Corona-Pandemie erneut stark an Fahrt gewinnen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen (...) wieder aktivieren“, sagte die Sprecherin. Dies könne in bestimmten Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit geschehen. Dafür müsste unter anderem ein Antrag beim Ausschuss gestellt werden. Dieser könnte laut der G-BA-Sprecherin unter anderem von den Trägern des Ausschusses kommen, etwa der Kassenärztlichen Vereinigung.

Derzeit ist laut Robert Koch-Institut eine starke Zunahme an Corona-Infektionsfällen zu beobachten. Es dominiert die Omikron-Sublinie BA.5. Zudem zeigen Daten und Einschätzungen aus der Ärzte- und Apothekerschaft, dass es für die Jahreszeit ungewöhnlich viele Atemwegsinfekte in Deutschland gibt.