Stichtag 16. November

Geänderte Vergütung beim Impfzubehör Alexandra Negt, 17.11.2021 16:20 Uhr

Die Großhandelsvergütung für bereitgestelltes Impfbesteck wurde abgesenkt. Foto: Krieger
Berlin - 

Die Großhandelsvergütung für vom Großhandel selbst bereitgestelltes Impfzubehör wurde abgesenkt. Für die Abgabe an Apotheken können nur noch 1,40 Euro abgerechnet werden. Ausnahme: Spikevax, wenn der Impfstoff zur Booster-Impfung bestellt wird. Dann gibt es aufgrund der doppelten Menge enthaltener Impfdosen 2,80 Euro.

Für die Apotheken bedeuten die neuen Vergütungen Vorsicht bei der Dokumentation. Denn die neuen Beträge müssen stichtagsgenau bei der Abrechnung dokumentiert werden. Sprich: Alle bis zum 15. November eingegangenen Impfstofflieferungen werden mit den bisherigen Beträgen von 1,65 Euro berechnet. Alle Lieferungen, die ab dem 16. November eingehen, müssen mit 1,40 Euro beziehungsweise 2,80 Euro dokumentiert werden.

Ab dem 16. November

Die neuen Beträge der Großhandelsvergütung für die Beilage des Impfbestecks müssen Apotheken stichtagsgenau berücksichtigen. Ausschlaggebend hierbei ist das Lieferdatum des Großhandels. Bisher belief sich die Abrechnungssumme pro Vial auf 19,85 Euro. Ab dem 16. November werden 19,55 (Comirnaty, Janssen) oder 21,33 Euro (Spikevax) berechnet.

Da der mRNA-Imfpstoff von Moderna auch weiterhin für Grundimmunisierungen bestellt werden kann, bleibt die Frage offen, ob bei Spikevax generell 2,80 Euro berechnet werden. Die genaue Vorgehensweise und die Art der Abrechnung sind noch ausstehend. Die Abda wird den zugehörigen Leitfaden in den kommenden Tagen aktualisieren.

Zur Erinnerung: Von Ende Mai bis Mitte Juli belief sich die Abrechnungssumme pro Vial auf 20,03 Euro. Am 12. Juli wurde die Summe auf 21,22 Euro durch einen angepassten Betrag beim Impfzubehör angehoben. Am 19. Juli sank die Gesamtabrechnungssumme wieder, da die Großhandelsvergütung pro Vial auf 7,45 Euro herabgesetzt wurde.