in Kliniken und Praxen

Forderung nach Ende der Maskenpflicht dpa, 19.01.2023 09:43 Uhr

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich gegen eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ausgesprochen. Foto: Maridav/shutterstock.com
Berlin - 

Die noch bis April festgeschriebene gesetzliche Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sollte aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nun ebenfalls vorzeitig fallen – analog zum Nah- und Fernverkehr. „Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden“, sagte Vorstandschef Gerald Gaß der „Rheinischen Post“ (Donnerstag).

„Wir haben die Pandemie fast überstanden.“ Er nannte es „absolut richtig“, dass in einem ersten Schritt die Maskenpflicht in Zügen oder dem ÖPNV aufgehoben und dort auf Eigenverantwortung gesetzt werde.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich in der „Welt“ gegen eine Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen ausgesprochen. „Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun“, sagte er.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt ein rasches Ende der Corona-Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen jedoch ab. Es gelte, besonders vulnerable Menschen gut zu schützen. Daher bleibe es bei der Maskenpflicht in Praxen und Kliniken, auch wenn sie in Fernzügen zum 2. Februar ausgesetzt werde, machte Lauterbach im TV-Sender Welt deutlich.