Nicht nur neun Monate

EU-Impfnachweis bei Minderjährigen auch ohne Booster dpa/APOTHEKE ADHOC, 29.03.2022 15:09 Uhr

Obwohl die EMA eine Auffrischungsimpfung ab dem zwölften Lebensjahr zugelassen hat, empfehlen dies derzeit nicht alle EU-Länder – die Zertifikate sollen daher ihre Gültigkeit nach neun Monaten nicht verlieren. Foto: MilanMarkovic78/shutterstock.com
Berlin - 

Der EU-Impfnachweis wird bei Minderjährigen nicht wie bei Erwachsenen ohne Booster-Impfung nach neun Monaten ungültig.

 

Obwohl eine Auffrischungsimpfung ab dem zwölften Lebensjahr auf Anraten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen wurde, empfehlen dies derzeit nicht alle EU-Länder, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte.

Nach Gesprächen mit Gesundheitsexperten habe man sich entschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollten, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Nachweise werden vor allem benötigt, um ohne weitere Auflagen, wie frische Tests, in andere Länder reisen zu können.

Der Impfnachweis, welcher aus einem QR-Code besteht, ist in Smartphone-Apps darstellbar und kann digital gelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.