Schnelltests

Corona-Warn-App: Keine Garantie für fristgerechte Anbindung Alexandra Negt, 26.07.2021 10:38 Uhr

Ohne Anbindung keine Vergütung: Ab dem 1. August müssen Apotheken an die Corona-Warn-App angebunden sein. Foto: shutterstock.com/firn
Berlin - 

Ab dem 1. August ist die Anbindung an die Corona-Warn-App (CWA) gesetzlich verpflichtend. Eine Vergütung der Bürgertests ist dann ohne Anbindung nicht mehr möglich. Apotheken, die sich noch nicht registriert haben, werden unter Umständen nicht mehr fristgerecht angebunden – die Anträge werden chronologisch abgearbeitet.

Vorerst sollen die Bürgertests für den Getesteten weiterhin kostenlos bleiben. Damit die Apotheke weiterhin eine Vergütung erhält, ist die Anbindung an die Corona-Warn-App (CWA) notwendig. Die Abda informierte Ende Juni über die Notwendigkeit der rechtzeitigen Registrierung. Stichtag war der 14. Juli – Apotheken, die sich bis zu diesem Datum registriert hatten, sollten verbindlich zum 1. August angeschlossen werden. Für alle anderen Apotheken heißt es nun abwarten. Zwar werden alle Registrierungen bearbeitet, jedoch chronologisch. Apotheken, die sich jetzt zum Monatsende um die Anbindung kümmern, könnten erst im Laufe des kommenden Monats angeschlossen werden.

Um dennoch Tests anbieten und abrechnen zu können, soll die Vergütung auch ohne vollständig abgeschlossene Registrierung möglich sein. Die Vorlage der Registrierungsanfrage oder der Registrierungseingangsbestätigung von T-Systems mit Datum vor dem 1. August reicht aus, um übergangsweise Bürgertests abrechnen zu können. Somit können Apotheken in dieser Woche noch Registrierungsanfragen stellen. Diese erfolgt online. Die Apotheke muss hierfür als Teststation beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt gemeldet sein.

Durch die Registrierung im CWA-Schnelltestportal entstehen keine Kosten. Durch die Anbindung wird beim Ausstellten des Zertifikates ein QR-Code generiert. Dieser enthält persönliche Daten, den Testzeitpunkt und die Test-ID. Dieser QR-Code kann in die App eingespeist werden. „Zur Identifizierung eines Testergebnisses wird ausschließlich ein Hashwert aus dem QR-Code und keine persönlichen Daten mitgespeichert“, informiert das BMG. Kund:innen, die keine CWA nutzen, können den QR-Code in ausgedruckter Form verwenden. Analog zum Impfzertifikat kann die Apotheke einen Ausdruck mitgeben.

Bei der Registrierung bestehen grundsätzlich zwei Anbindungsoptionen: Entweder erfolgt die Anmeldung für den Einsatz des CWA-Schnelltestportals oder die Integration des Portals in eine bestehende Software. Einige Apotheken nutzen eine Software, die bereits über eine CWA-Schnittstelle verfügt. In diesen Fällen muss keine erneute Registrierung erfolgen.