Auswirkungen von Sars-CoV-2

Covid-19: Nervenschäden möglich dpa, 11.04.2020 19:17 Uhr

Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, verlieren zum Teil temporär ihren Geruchs- und Geschmackssinn. Diese Symptome deuten darauf hin, dass das Gehirn beteiligt sei. Foto: Pixabay
Berlin - 

Eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 kann sich nicht nur mit Fieber, Husten und Atembeschwerden äußern, sondern auch neurologische Symptome verursachen. Das ist das Ergebnis einer Studie chinesischer Wissenschaftler mit Patienten in Wuhan, dem Epizentrum der Pandemie, von dem aus sich das Virus weltweit ausbreitete. Wie die Mediziner im Fachblatt „Jama Neurology“ berichten, zeigte ein gutes Drittel der von ihnen untersuchten 214 Patienten Anzeichen dafür, dass das Virus das Nervensystem geschädigt hatte. Zu den häufigsten Symptomen gehörten Schwindel und Kopfschmerzen sowie Riech- und Geschmacksstörungen.

In den vergangenen Tagen hatten sich bereits Berichte darüber gehäuft, dass Corona-Patienten zumindest zeitweise ihren Geruchs- und Geschmackssinn verloren. Diese Symptome deuteten darauf hin, dass das Gehirn beteiligt sei, sagte der Infektiologe Bernd Salzberger vom Universitätsklinikum Regensburg. „Es gibt bisher aber nur ganz wenige Untersuchungen am Gehirn von Corona-Patienten. Da tappen wir noch im Dunkeln.“

Von Sars und auch Mers – ebenfalls Erkrankungen, die auf ein Coronavirus zurückgehen – ist bekannt, dass sie Schädigungen des Nervensystems bewirken können. Für beide Infektionen wurde experimentell belegt, dass das Virus über die Riechnerven in der Nasenhöhle ins Gehirn eintreten kann. Im Fall von Covid-19 wird nun diskutiert, ob etwa ein Atemstillstand auch Resultat neurologischer Schäden sein könnte – beispielsweise bei einer Entzündung des Hirnstamms, wo auch die Steuerung für das Herz-Kreislauf-System und die Atemwege sitzt.

Die Autoren der Untersuchung halten es vor allem für wichtig, dass Ärzte bei Patienten mit entsprechenden neurologischen Symptomen auch eine Covid-19-Infektion in Betracht ziehen, „um eine verzögerte Diagnose oder Fehldiagnose zu vermeiden und eine weitere Übertragung zu verhindern“.