Corona-Impfstoff gerecht verteilen

Betriebsärzt:innen: Mindestens 108 Dosen APOTHEKE ADHOC, 14.06.2021 12:21 Uhr

Die Liefermengen für Betriebsärzte:innen sollen von den Apotheken mitunter gerecht verteilt werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Auch in der KW 25 kann es vorkommen, dass die Apotheker:innen bei der Belieferung der Betriebsärzt:innen aufgrund abweichender Liefermengen vor der Auslieferung rechnen müssen. Die Betriebsärzt:innen sollen jeweils mindestens 108 Dosen erhalten – bestellbar waren bis zu 300 Dosen. Am Mittwoch meldet der Großhandel spätestens die lieferbaren Mengen. Der Überschuss von Bestellungen, die weniger als 108 Dosen umfassen müssen aufgeteilt werden. Auch für diese KW zeigt der Deutsche Apothekerverband (DAV) anhand eines Rechenbeispieles, wie die Apothekenangestellten die Vials gleichmäßig auf die Mediziner:innen verteilen sollen.

Die zugesicherte Mindestmenge an Covid-19-Impfstoff für Betriebsärzt:innen beträgt 108 Dosen. Für die KW 25 – also ab dem 21. Juni – stehen insgesamt für alle Betriebsärzt:innen laut dem Bundesgesundheitsministerum (BMG) 600.000 Dosen Comirnaty und 234.000 Dosen des Janssen-Impfstoffes bereit. Sollten weniger als 108 Dosen bestellt worden sein, so wird auch nur die bestellte Menge geliefert. Die von diesem Betriebsarzt oder dieser Betriebsärztin nicht benötigten Mengen gehen an Kolleg:innen, die mehr bestellt haben. Hier kommen erneut die Apotheken als Verteiler ins Spiel.

Die Apotheken erhalten vom Großhandel am Mittwoch, dem 16. Juni, eine Rückmeldung über die genaue Anzahl an Impfstoffdosen, die am 21. Juni ausgeliefert werden. Die Angestellten müssten bei der Verteilung beachten, dass nicht gleichmäßig gekürzt werden darf, betont der DAV. Betriebsärzt:innen, die 108 Dosen oder weniger bestellt haben, bekommen diese. Gleichmäßig gekürzt werde nur, wenn mehr als 108 Dosen bestellt worden seien.

Die Anzahl der Dosen für Betriebsärzt:innen, die unter der Mindestmenge liegen oder genau diese bestellt haben, müssen addiert werden und von der tatsächlich vom Großhandel angekündigten Menge abgezogen werden. Der Rest soll laut DAV auf die Betriebsärzt:innen aufgeteilt werden, die mehr als 108 Dosen bestellt haben. Sie können dementsprechend auch mehr erhalten, wenn die vom Großhandel angekündigte Gesamtmenge dies zulässt.

Beispiel: Apotheke versorgt fünf Betriebsärzte; Großhandel sagt 540 Dosen Comirnaty zu (entsprechend 5 x 108 Dosen)

  • Ein/e Betriebsärzt:in bestellt genau 108 Dosen.
  • Zwei Ärzt:innen bestellen lediglich 48 Dosen.
  • Zwei Ärzt:innen bestellen die maximalen 300 Dosen.

Zwei Betriebsärzt:innen erhalten also eine angepasste Liefermenge.

  • Betriebsärzt:in 1 erhält 108 Dosen (18 Vials)
  • Betriebsärzt:in 2 erhält 48 Dosen (8 Vials)
  • Betriebsärzt:in 3 erhält 48 Dosen (8 Vials)
  • Betriebsärzt:in 4 erhält 168 Dosen (28 Vials)
  • Betriebsärzt:in 5 erhält 168 Dosen (28 Vials)

Rechenweg: 108 – 48 = 60 x 2 = 120; aufgeteilt auf zwei Betriebsärzt:innen = 60 pro Person. Statt 300 werden 108 + 60 Dosen ausgeliefert; entspricht 168 Dosen.