Bürokratiewahnsinn

Apotheken: Neue Corona-Testverordnung führt zu „erwartetem Chaos“ dpa, 01.07.2022 11:27 Uhr

Ein Antigenschnelltest mit Stäbchen auf einem Tisch.
Die neue Testverordnung erhöhe den Aufwand für Apotheken immens, so Carsten Wohlfeil, Geschäftsführer der Apothekerkammer des Saarlandes und des Saarländischen Apothekervereins. Foto: Daniel Beckemeier/Shutterstock.com
Berlin - 

Die neue Corona-Testverordnung mit der Abschaffung der kostenlosen Schnelltests für alle wird von Apothekern im Saarland als „wahres Bürokratiemonster“ kritisiert. Die neuen Regelungen mit verschärften Kontroll- und Nachweispflichten seien eine „nicht hinnehmbare Belastung des apothekerlichen Personals“, sagte der Geschäftsführer der Apothekerkammer des Saarlandes und des Saarländischen Apothekervereins, Carsten Wohlfeil, am Freitag.

Bereits wenige Stunden nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung hätten sich „die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet“. Es sei zu dem „erwarteten Chaos“ gekommen. Seit Donnerstag gibt es für die meisten Bürger keine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr. Sie müssen pro Test drei Euro bezahlen. Gratis bleiben Tests für Kinder unter fünf Jahren und bestimmte Risikogruppen, etwa die sich nicht gegen Corona impfen lassen können. Auch Personen, die mit einem Infizierten in einem Haushalt leben oder in der häuslichen Pflege sind, haben Anspruch auf kostenlose Tests.

Es sei „inakzeptabel“, es den Apotheken zu überlassen, Patienten eine Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro zu erklären: „Es gibt erheblichen Beratungsbedarf, weil die Leute nicht informiert sind“, sagte Wohlfeil. „Und Unverständnis, das das Personal auszubaden hat.“ Zudem seien Apotheken gehalten, einzelfallbezogen eine schriftliche Selbstauskunft einzufordern, aus der hervorgehe, warum sich eine Person testen lassen wolle. Dies sei „ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Privatsphäre“.

Es handele sich bei der neuen Verordnung um eine „politische Entscheidung, die Bürgertests einzuschränken“, sagte Wohlfeil. Denn einen Anspruch auf anlasslose Tests gebe bei der Neuregelung nicht mehr. Für drei Euro könnten Personen getestet werden, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen, etwa Kontakt zu einer Person ab 60 Jahren haben oder über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts einen Warnhinweis erhalten haben.