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Abda: Impfreaktionen auch der Apotheke melden Alexandra Negt, 18.01.2021 16:29 Uhr

Impfreaktionen müssen gemeldet werden. Patienten, die Nebenwirkungen verspüren, können diese auch in ihrer Apotheke melden. Foto: Tero Vesalainen/shutterstock.com
Berlin - 

Die Personen, die in den Imfpfzentren oder durch die mobilen Teams bereits mit einem der zwei zugelassenen Corona-Vakzine geimpft worden sind, werden aufgefordert auf eventuell auftretende unerwünschte Reaktionen und Nebenwirkungen zu achten. Die Abda informiert nun darüber, dass diese unerwünschten Ereignisse auch in der Apotheke gemeldet werden können. Diese kann die Informationen dann weiterleiten.

„Die zugelassenen Impfstoffe sind umfassend geprüft und unsere schlagkräftigste Waffe im Kampf gegen die Pandemie. Apothekerinnen und Apotheker befürworten deshalb die Corona-Impfung und beraten ihre Patienten entsprechend“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Abda-Präsidentin. Dennoch könnte man nicht verhindern, dass unerwünschte Impfreaktionen auftreten. „Wir können aber nicht ausschließen, dass es seltene noch nicht bekannte Nebenwirkungen gibt. Wie bei jedem neu zugelassenen Arzneimittel müssen wir die Verträglichkeit deshalb genau beobachten und auch offen über Ungewissheiten sprechen. Was ohne Impfung passiert, wissen wir aus leidvoller Erfahrung bereits: Bislang sind mehr als 46.000 Menschen in Deutschland im zeitlichen Zusammenhang mit Covid-19 verstorben.“

Overwiening appelliert an die Apotheker, denn diese seien zur Meldung von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission (AMK) verpflichtet. „Die Apothekerschaft ist auf diese Aufgabe durch Jahrzehnte lange Praxis vorbereitet und die AMK tauscht sich dabei regelmäßig mit dem Paul-Ehrlich-Institut aus.“ Hierbei gehe es vor allem um Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und lokale Reaktionen an der Impfstelle.

Die Erfassung von Nebenwirkungen sei wichtig, um eine fortlaufende Überprüfung der Impfstoffsicherheit zu gewährleisten. „Wer möchte, kann seine Beobachtungen über die App safevac 2.0 des Paul-Ehrlich-Instituts melden. Wer kein Smartphone hat oder lieber mit einer Arzneimittel-Expertin oder einem -Experten sprechen möchte, kann in die Apotheke kommen.“ Und die Einhaltung der AHA-Regeln sei auch nach der Impfung wichtig. Diese Information sollte auch in der Apotheke weitergegeben werden: „Erst ein bis zwei Wochen nach der zweiten Impfung mit den derzeit zugelassenen mRNA-Impfstoffen baut das Immunsystem bei über 90 Prozent der Geimpften einen verlässlichen Schutz auf. Die zweite Impfung ist deshalb unverzichtbar und muss innerhalb von 42 Tagen nach der ersten stattfinden. Nach derzeitigem Kenntnisstand darf aber auch danach nicht auf Abstands- und Hygieneregeln verzichtet werden.“