Apothekenreform: Verordnungsentwurf ohne Fixum 29.05.2026 17:27 Uhr
Am 12. Juni wird sich der Bundesrat mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschäftigen – und auch die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen liegt der Länderkammer bereits vor. In einem aktuellen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist das Fixum nicht mehr enthalten. Dieses soll in einer gesonderten Ministerverordnung aus dem Wirtschaftsministerium (BMWE) kommen, die der Bundesrat nicht gesondert absegnen muss.
In einem Entwurf der Verordnung aus dem BMG von Ende April war die versprochene Fixumserhöhung in zwei Schritten noch Teil der geplanten Verordnung. Doch nun soll die Honorarerhöhung separat geschehen. Die Hoheit über das Fixum liegt im BMWE. Im Gegensatz zu anderen Anpassungen im Arzneimittelgesetz (AMG), wie der Notdienstvergütung, darf der Anteil des Festzuschlags hier nämlich ohne Zustimmung des Bundesrates angepasst werden. Das BMWE hatte auf Anfrage erklärt, man arbeite „mit Hochdruck“ an einer entsprechenden Verordnung.
Vor wenigen Tagen bestätigte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels (CDU) auf dem Frühjahrsempfang des Apothekerverbandes Köln, dass sich die Verordnung aktuell in der Abstimmung zwischen dem BMWE und BMG befinde.
Das Fixum soll in zwei Stufen erhöht werden – auf 9 Euro zum 1. Juli und dann auf die im Koalitionsvertrag versprochenen 9,50 Euro ab 1. Januar kommenden Jahres. „Um das Apothekensterben endlich zu stoppen, brauchen wir dringend die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro“, appellierte Abda-Präsident Thomas Preis. „Aber noch immer ist keine entsprechende Verordnung verabschiedet worden.“ Die diskutierte stufenweise Erhöhung des Fixums in zwei Schritten bezeichnet Preis als „gefährliche Verzögerung der Apothekenstärkung“. Immer mehr Menschen würden ihre wohnortnahe Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung verlieren, wenn die Politik jetzt nicht handele. „Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik darf nicht länger zuschauen und zögern, sondern muss die Apotheken jetzt sofort stabilisieren.“
Die Verordnung weist ansonsten wenig Unterschiede zum Entwurf von Ende April auf. Weiterhin vorgesehen ist unter anderem die Aufhebung des Skontoverbots sowie die Verhandlungslösung.