Parenterale Rezepturen

Zyto-Apotheken sehen Hilfstaxe kritisch Janina Rauers, 23.02.2010 12:59 Uhr

Berlin - 

Knapp zwei Monate nach der Einigung über die neue Vergütung parenteraler Rezepturen malt der Verband der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) ein düsteres Bild: Jede fünfte der rund 400 Apotheken, die derzeit Rezepturen für die Onkologie herstellen, werde sich aus diesem Bereich zurückziehen, prognostiziert VZA-Präsident Peter Eberwein.

Die Herstellung von Zytostatika werde sich angesichts der neuen Hilfstaxenvergütung für viele Apotheken nicht mehr lohnen, sagte Eberwein gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Zuschläge von 39, 64 beziehungsweise 69 Euro seien zu niedrig. Mit den Pauschalen werden laut Hilfstaxe die Kosten für Herstellung, Verbrauchsmaterial, Entsorgung und Dokumentation abgegolten.

Alleine durch Personalkosten werde ein Großteil des Zuschlags aufgebraucht. Häufig würden Rezepturen auch an Sonn- und Feiertagen kurzfristig hergestellt. Zudem sind laut Eberwein auch die weiteren Kosten für das Labor nicht unerheblich. Pauschal beziffern ließen sie sich allerdings nicht.

Die Kosten für die Einrichtung eines Sterillabors hängen unter anderem von der Größe und Auslastung ab. Während eine Werkbank für rund 20.000 Euro erhältlich ist, macht die Errichtung der Reinräume inklusive Belüftungssystemen den Löwenanteil der Anschaffungskosten aus: Hierfür werden nach Expertenschätzungen mindestens 150.000 Euro fällig.

Bei den laufenden Kosten schlagen neben der Miete auch Kosten für die regelmäßige Wartung und Qualitätssicherung zu Buche. So kostet ein Filterwechsel, der spätestens alle drei Jahre fällig ist, etwa 2000 Euro. Je mehr Zytostatika hergestellt werden, desto häufiger muss auch die Keimbelastung in der Luft, auf kritischen Oberflächen sowie an den Fingern und der Bekleidung des Personals überprüft werden. Für die Kosten dieser Umgebungsprüfungen zusammen mit der Entsorgung von Anbrüchen, Zytostatikaresten, Verpackungen und Arbeitskleidung können Schätzungen zufolge rund 1000 Euro pro Monat anfallen.

Apotheken, die auch nach neuer Hilfstaxe Zytostatikarezepturen herstellen wollen, müssen sich laut Eberwein überlegen, wo sie sparen: Als Folge der neuen Vergütung befürchtet er Abstriche bei den freiwilligen Qualitätskontrollen. So könne beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip bei der Herstellung dem Rotstift zum Opfer fallen. Bei den Serviceleistungen sieht Eberwein die Schulungen für Patienten in Gefahr.