Verlängerung nicht rechtsverbindlich?
Wundversorgung: Verbände raten zu Vorsicht 06.12.2024 11:19 Uhr
Berlin -
Die Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ wurde laut GKV-Spitzenverband verlängert; die Produkte sollen bis zum 2. März 2025 weiter abgegeben werden. Doch einige Landesapothekerverbände (LAV) raten zur Vorsicht: Es gebe bislang keine rechtsverbindliche Grundlage für die Abrechnungsfähigkeit.