Irreführende Werbung

Wegen Algovir-Aufsteller droht Ärger Alexander Müller, 27.12.2022 08:31 Uhr

Das Landgericht Itzehoe hat eine Aussage zum Erkältungsspray Algovir als irreführend moniert. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Mit Bezug auf Corona hat sich schon so mancher Hersteller in der Werbung etwas zu weit hinaus gewagt. Diesmal hat es Hermes erwischt: Das Landgericht Itzehoe hat es dem Hersteller untersagt, sein Erkältungsspray Algovir mit der Aussage „Die Maske in der Nase“ zu bewerben. Apotheken sollten entsprechende Aufsteller lieber aus der Offizin verbannen.

Die kurze Begründung in der einstweiligen Verfügung des Gerichts ist schlicht und auch für juristische Laien leicht nachvollziehbar. Mit dem Slogan werde dem Nasenspray eine Wirkung beigelegt, die das Arzneimittel schlicht nicht hat. Das habe die Antragstellerin glaubhaft gemacht.

Dabei handelt es sich um den Mitbewerber Viromed aus Hamburg, der das Nasenspray VirX in Deutschland auf dem Markt hat. Hermes wiederum war schon gegen VirX vorgegangen. Der aktuelle Streit hat also eine Vorgeschichte.

Ob Hermes gegen die einstweilige Verfügung vorgeht, war bislang nicht zu erfahren. Die Apotheken sollten aber lieber vorsichtig sein. Denn wenn sie den Aufsteller mit der umstrittenen Werbung weiter in der Offizin nutzen, könnten sie selbst sogenannter Störer im Sinne des Heilmittelwerberechts zur Verantwortung gezogen werden.