Apothekenbetriebsordnung

Was kostet die Barrierefreiheit? Janina Rauers, 13.06.2012 08:37 Uhr

Berlin - 

Egal, ob nur eine, zwei oder gleich mehrere Stufen: Apotheker, deren Offizin nicht barrierefrei zugänglich ist, müssen Lösungen finden. Denn mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollen auch Rollstuhlfahrer ohne größere Schwierigkeiten in die Apotheke gelangen können. Wie viel investiert werden muss, hängt vom Einzelfall ab: Während eine mobile Rampe bereits für mehrere hundert Euro erhältlich ist, werden bei einem Hebelift leicht 10.000 Euro fällig.

 

Weil Apotheken öffentlich zugänglich sein müssen, gelten für Rampen und Hebelifte besonders strenge DIN-Vorgaben: Die Steigung einer Rampe etwa darf höchstens 6 Prozent betragen – bis zu dieser Obergrenze kann ein Rollstuhlfahrer den Höhenunterschied aus eigener Kraft bewältigen. „Bei einer einzigen Stufe mit einer Höhe von 20 Zentimetern bedeutet dies eine Rampenlänge von 3,33 Metern“, sagt Uwe Lehmann, Inhaber von Lehmann Rollstuhlrampen & Hebelifte im niedersächischen Schwanewede.

Wer genügend Platz hat, muss bei einer vorgeschriebenen nutzbaren Mindestbreite von 1,20 Metern und beidseitigem Geländer mit etwa 3500 Euro für eine Rampe zur Überwindung einer Stufe rechnen. Manchmal stimme das zuständige Bauamt auch einem Kompromiss zu, so der Experte. Ist das Grundstück nicht groß genug für eine Rampe, die seitlich an der Hauswand angebracht wird oder direkt gerade auf die Tür zu läuft, bietet sich eine mobile Rampe mit seitlichem Überfahrschutz an.

 

 

Mit etwa 470 Euro – ebenfalls für Eingänge mit einer Stufe – ist die Investition deutlich günstiger. Gleichzeitig entfällt die Gefahr, dass die Rampe durch Inlineskater oder Fahrradfahrer missbraucht wird. Eine Teleskop-Rampe, die von 1,10 Meter auf etwa 2 Meter ausgefahren wird, reicht Lehmann zufolge aus, um bis zu zwei Stufen zu überbrücken. Bei der mobilen Alternative wird allerdings eine Klingel und ein Hinweis auf das Angebot fällig.

Ab vier Stufen rät Lehmann zu einem Hebelift. Ähnlich wie bei der mobilen Rampe sollte auch hier der Kunde aus Sicherheitsgründen zunächst in der Apotheke klingeln und nicht selbstständig nach oben fahren. Die Lifte sind übrigens Lehmanns Spezialität: „Weil unsere Hebelifte in Größe, Höhe und Motorseite anpassbar sind, können sie oft auch angebracht werden, wenn die Gebäude unter Denkmalschutz stehen“, so Lehmann weiter. Das zuständige Amt sollte allerdings bei der Planung hinzugezogen werden.

Lehmann gehört nach eigenen Angaben bundesweit zu den führenden Herstellern von Rampensystemen und Hebeliften. Gegründet 1992, beschäftigt das Unternehmen heute 12 Mitarbeiter. Die Hebelifte werden in Deutschland von rund 20 Vertriebspartnern angeboten, hinzu kommen Kooperationen mit Firmen in Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien, Ungarn und Polen. Rampen werden hauptsächlich in Deutschland über rund 850 Sanitätshäuser, Orthopädie- und Rehafachgeschäfte vertrieben. Weitere Anbieter von Rampen sind etwa Meyra-Ortopedia aus Kalletal-Kalldorf in Nordrhein-Westfalen und Altec aus Singen in Baden-Württemberg.