Abrechnung von Rezepturen

„Völlig irrelevant, welche Packungsgröße eingesetzt wird“ 13.03.2026 12:27 Uhr

Berlin - 

Nach der Kündigung der Anlage 1 der Hilfstaxe zum 31. Dezember 2023 gab es zwei Meinungen in puncto Rezepturabrechnung: Die Kassen forderten, Rezeptursubstanzen anteilig zu kalkulieren. Die Apotheken setzten auf den Standpunkt, die kleinste benötigte Packung gemäß Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisv) abrechnen zu können. Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) gibt es keinen Interpretationsspielraum mehr. Auch nicht darüber, ob die kleinste Packung, die für die Taxation herangezogen wird, auch tatsächlich bestellt werden muss. Jan Harbecke, Inhaber der Jahreszeiten-Apotheken in Münster und Vorstandsmitglied beim Apothekerverband Westfalen-Lippe, gab im APOTHEKE LIVE zur „Rezeptur-Retax“ die Antwort.