Video-Spezial Erstattungspreis

02567739 für Privatrezepte APOTHEKE ADHOC, 10.01.2013 15:54 Uhr

Zusätzlicher Aufwand: Bei Privatrezepten müssen Apotheker den Erstattungsbetrag zunächst von Hand eintragen. Foto: Marcus Witte
Berlin - 

Für elf neue Medikamente mit Zusatznutzen haben der GKV-Spitzenverband und die Hersteller inzwischen einen Erstattungsbetrag verhandelt. Bis jetzt konnte der ausgehandelte Rabatt nicht in der Lieferkette umgesetzt werden. Das soll sich zum 1. Februar ändern: Bei GKV-Rezepten bleibt bei der Abgabe alles beim Alten.

Bei Privatrezepten ist allerdings Achtung geboten. Apotheker müssen dann das Sonderkennzeichen 02567739 eingeben, damit ihnen der Differenzbetrag angezeigt wird, den sie vom Listenpreis abziehen müssen.

Aber dem Vernehmen nach können nicht alle Software-Anbieter diese Funktion bis zum Februar liefern: Stattdessen müssen Apotheker den Erstattungspreis aus den Rechnungen heraussuchen und von Hand eintragen. Diese provisorische Lösung soll wohl mindestens einen Monat lang praktiziert werden.