AOK-Rabattverträge

Vergütung regional unterschiedlich Désirée Kietzmann, 15.06.2009 11:58 Uhr

Berlin - 

In weiten Teilen Deutschlands werden die Apotheker inzwischen von der AOK für den Mehraufwand durch die neuen Rabattverträge vergütet. Neben Bayern, Hamburg, Nordrhein, Sachsen und Thüringen haben auch die Verbände in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und im Saarland entsprechende Verträge geschlossen. Die Konditionen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Und nicht überall sind die Apotheker mit den getroffenen Vereinbarungen zufrieden.

In Sachsen-Anhalt erhalten die Apotheken zweimalig eine Zahlung von jeweils 250 Euro. Die erste Vergütung erfolgt einem Sprecher des Apothekerverbands Sachsen-Anhalts zufolge direkt nach dem Beitritt zum Vertrag, die zweite nach Ablauf der viermonatigen Umstellungsphase im Oktober. Der Bonus werde als Pauschale geleistet und sei unabhängig von Quoten. Jede Apotheke profitiert damit in gleichem Ausmaß von der Vereinbarung, unabhängig davon, wie viele Rabattarzneimittel abgegeben werden.

Anders sieht die Lage in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern aus: Dort ermitteln die jeweiligen AOKen, wie viele rabattierte Arzneimittel pro Apotheke abgegeben wurden. Pro Packung erhält die Apotheke eine garantierte Vergütung von 25 Cent. Liegt die Erfüllungsquote der Apotheke am Ende der Laufzeit bei mindestens 60 Prozent, erhöht sich der Betrag auf 40 Cent. Die Umstellungsphase ist in Brandenburg auf drei Monate begrenzt, in Mecklenburg-Vorpommern ist die Frage der Laufzeit noch nicht abschließend geklärt.

In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist der Vergütungsbetrag damit wie auch in Sachsen, Thüringen und Bayern davon abhängig, wie viele Rezepte mit AOK-Rabattarzneimitteln in der jeweiligen Apotheke eingelöst werden und wie oft der verordnende Arzt den Austausch zulässt. Dies empfinden einzelne Verhandlungspartner als ungerecht: „Die Apotheke hat keinen Einfluss darauf, ob der Arzt ein Kreuz setzt oder nicht“, hieß es. Zudem würden große Apotheken stärker profitierten als kleinere mit weniger Rezepten.

Auch in Niedersachsen und im Saarland gibt es Vereinbarungen über Zusatzvergütungen; über die Konditionen haben die Parteien allerdings Stillschweigen vereinbart. Keine Verträge gibt es bislang in Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Westfalen-Lippe und Bremen. Die meisten Verbände befinden sich jedoch noch in Verhandlungen mit den jeweiligen AOKen.