Lagerwertverlust zu spät kommuniziert

Vabysmo: Apotheker rennt 2300 Euro hinterher Sandra Piontek, 21.11.2023 10:25 Uhr

Vabysmo (Roche) wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit neovaskulärer (feuchter) altersabhängiger Makuladegeneration (nAMD). Foto: Marlon Trottmann/shutterstock.com
Berlin - 

Ein Inhaber aus Thüringen muss einen horrenden Lagerwertverlust bei dem Arzneimittel Vabysmo hinnehmen: Die Preisänderung zum 15. November wurde aus Sicht des Inhabers viel zu spät kommuniziert: „Ich habe erst am 14. November das Informationsschreiben der Firma erhalten und nichtsahnend einen Tag zuvor noch zehn Packungen eingekauft“, so der Inhaber. Insgesamt muss der Apotheker nun 2300 Euro hinterherlaufen.

Preisänderungen wie reduzierte Festbeträge oder gesenkte Listenpreise der Hersteller können die Apotheken in eine Problemsituation bringen: Für Ware, die zum ursprünglichen Einkaufspreis bestellt und an Lager gelegt wurde, wird nur der am Verkaufstag gültige Abgabepreis erstattet. Immerhin: Um zu vermeiden, dass die Apotheke draufzahlt, bieten die meisten Hersteller einen sogenannten Lagerwertverlustausgleich an.

Für das nAMD-Mittel Vabysmo 120 mg/ml (PZN 17538376) änderte sich zum 15. November der zwischen Roche und dem GKV-Spitzenverband verhandelte Erstattungsbedarf nach §130b Sozialgesetzbuch (SGB V) – und zwar rückwirkend zum 15. April, wie es in einem Informationsschreiben an die Apotheken heißt. Statt 1136,56 Euro zahlen die Kasse nur noch 970,93 Euro. Auch der Einkaufspreis sank entsprechend.

Da in unmittelbarer Nähe zur thüringischen Apotheke eine Augenarztpraxis ansässig ist, die das Mittel regelmäßig verschreibt, hatte der Inhaber erst kurz vor der anstehenden Preisänderung noch einmal zehn Packungen eingekauft: „Ich hatte zum Zeitpunkt der Änderung somit insgesamt 17 Packungen an Lager und muss nun erstmal einen Verlust von 2297,21 Euro verkraften.“

Wäre Vabysmo direkt über Roche bezogen worden, hätte er den Lagerwertverlust per Formular anzeigen können: „Um den Lagerwertverlust erstatten zu können, benötigen wir Ihren Auszug aus dem Materialwirtschaftssystem zum 15. November“, heißt es in dem Formular. So hat er jetzt Mehraufwand: „Da ich es über den Großhandel bestellt habe, muss ich mich direkt an diesen wenden. Ich kann jetzt aber schlecht bei der Hotline anrufen und nach Erstattung meiner 2300 Euro fragen. Es braucht wieder Fachpersonal und Zeit“, so der Apotheker, dem momentan ohnehin krankheitsbedingt Mitarbeiterinnen fehlen. „Es ärgert mich. Da ich auch einfach keine Zeit habe, mich um sowas zu kümmern.“