Gesetzgeber muss handeln

Urteil verbietet Rezepturen im Sprechstundenbedarf 05.08.2026 10:29 Uhr

Berlin - 

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom März sind Rezepturen für den Praxis- und Sprechstundenbedarf tot. Stellen Apotheken dennoch Zubereitungen her, liegt ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) vor, da es sich um die Anfertigung eines im Voraus hergestellten Arzneimittels handelt und somit um ein Fertigarzneimittel, das einer Zulassung bedarf – so die Argumentation des BVerwG. Auch das Defekturprivileg greift nicht.