Ausnahme nur für EU-Versender

Urteil: Keine Rezeptgutscheine für deutsche Apotheken 08.05.2026 07:43 Uhr

Berlin - 

Selbst wenn sie es wollten, dürften deutsche Apotheken im Zusammenhang mit Rx-Boni nicht mit den EU-Versendern konkurrieren. Das hat das Kammergericht Berlin in einem Urteil klargestellt und sich dabei auch auf die jüngste Rechtssprechung von Europäischem Gerichtshof (EuGH) und Bundesgerichtshof (BGH) bezogen. Es ging um 1-Euro-Gutscheine, die eine Apotheke in Berlin für die Vorbestellung und Abholung von Medikamenten spendiert hatte.