Bundesverwaltungsgericht

Urteil: Kein Rezepturprivileg für Praxisbedarf 12.03.2026 15:49 Uhr

Berlin - 

Apotheken dürfen Rezepturen nicht für den Praxisbedarf herstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) heute entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Apotheker aus Kiel, der im großen Umfang Fluorescein-Injektionslösungen sowie Pulver für Darmspülungen hergestellt und an Ärztinnen und Ärzte geliefert hatte.