Umweltschutz

Keine Pflicht für Plastiktüten-Gebühr in Apotheken Lothar Klein, 26.04.2016 15:02 Uhr

Berlin - 

Das Bundesumweltministerium hat heute die vom Handelsverband Deutschland (HDE) vorgelegte freiwillige Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Plastiktüten akzeptiert. Damit soll in den kommenden zehn Jahren der Verbrauch fast halbiert werden. Die teilnehmenden Unternehmen sagen darin zu, Kunststofftragetaschen zukünftig nur noch gegen ein Entgelt abzugeben. Nicht mit dabei sind die Apotheker. Die ABDA kann die Erhebung einer Gebühr in den Apotheken nicht garantieren – weil sie den Apothekern nichts vorschreiben kann.

Der HDE hat eine Liste von 260 Unternehmen veröffentlicht, die sich zur Erhebung einer Plastiktütengebühr verpflichtet haben. Darunter findet sich keine Apotheke. Allerdings unterstützt die ABDA das Projekt. Viele Landesapothekerverbände (LAV) haben bereits seit Anfang April dazu aufgerufen, den Plastiktütenverbrauch durch die Erhebung einer Gebühr zu reduzieren und dafür entsprechendes Werbematerial bereitgestellt. Dies geschieht in vielen Apotheken auf freiwilliger Basis.

Eine neue EU-Richtlinie, die im Mai 2015 in Kraft getreten ist, sieht vor, den Verbrauch sogenannter „leichter Kunststofftragetaschen“ mit einer Wandstärke bis zu 50 Mikrometer bis zum Ende des Jahres 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende des Jahres 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu verringern. In Deutschland liegt der Verbrauch zurzeit bei 71 Stück pro Person und Jahr.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) kommentierte die Vereinbarung mit dem HDE: „Plastiktüten sind oft überflüssig und sie könnten durch wiederverwendbare Tragetaschen ersetzt werden. Der Verbrauch kann und muss weiter gesenkt werden. Das spart Ressourcen und fördert einen nachhaltigen Umgang mit Plastikverpackungen.“

Die freiwillige Vereinbarung zwischen Handel und BMU tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft und bezieht auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. Hendricks: „Wir werden genau hinschauen, wie gut die Vereinbarung umgesetzt wird. Spätestens nach zwei Jahren muss gewährleistet sein, dass mindestens 80 Prozent der gehandelten Tüten nur noch gegen ein Entgelt abgegeben werden.“

Der Handel verpflichtet sich darüber hinaus, jährlich einen unabhängigen Monitoring-Bericht zum Erfolg seiner Maßnahmen vorzulegen. Nach derzeitigem Stand sind circa 70 Prozent des Handels in die freiwillige Vereinbarung einbezogen.

Nach zwei Jahren prüft das Bundesumweltministerium, ob das langfristige Reduktionsziel der EU-Richtlinie erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Ministerium von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, die Vereinbarung zu kündigen und durch eine ordnungsrechtliche Maßnahme zu ersetzen.