Schwacher Datenschutz in Berlin

Testergebnis unverschlüsselt per Mail APOTHEKE ADHOC, 19.03.2021 15:13 Uhr

Apotheken in Berlin sollen Getestete über ihr Ergebnis informieren – unverschlüsselt per E-Mail. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Hygienekonzept, Materialbeschaffung, Personalplanung – Apotheken müssen viel beachten, wenn sie sich als Testzentrum beauftragen lassen. Auch über den Datenschutz machen sich die Inhaber:innen Gedanken, häufig kommen kostenpflichtige Apps zum Einsatz. Bei der Berliner Senatsverwaltung geht man mit dem Thema offenbar recht entspannt um. Die Empfehlung der Behörde lautet, den Getesteten per unverschlüsselter E-Mail über sein Ergebnis zu informieren.

Das Dokument „Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentests zum Nachweis des SARS- CoV-2 Virus“ wird vom Testzentrum mit allen maßgebliche Informationen befüllt: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Getesteten, ebenso Name des Herstellers und des verwendeten Tests, Datum und Uhrzeit des Tests sowie der Name der Person, die den Test durchgeführt hat – und natürlich das Ergebnis.

Der Testende kreuzt als positiv oder negativ an und setzt Datum, Stempel der Teststelle und seine Unterschrift unter die Bescheinigung – fertig. In der Fußnote gibt es den Hinweis, dass sich Personen mit einem positiven Ergebnis unmittelbar in Quarantäne begeben muss – ebenso deren Haushaltsangehörige. „Die Quarantäne darf erst beendet werden, wenn ein nachfolgender PCR-Test ein negatives Ergebnis hat. Die positiv getestete Person hat zur Bestätigung oder auch Widerlegung Anspruch auf einen PCR-Test.“

Unten steht außerdem der ernst gemeinte Hinweise, dass das Dokument nicht gefälscht oder einen nicht erfolgten Test unrichtig bescheinigt werden darf, weil dies als Urkundenfälschung nach § 267 StGB strafbar wäre. „Jeder festgestellte Verstoß wird zur Anzeige gebracht.“

Womit man es beim Senat nicht ganz so streng nimmt, ist der Datenschutz: Aus dem eigens eingerichteten Krisenstab zum Thema „Testung“ erhalten die Apotheken die „Befundbescheinigung“ mit Hinweisen zu deren Einsatz. Wer ein elektronisches System nutzt, möge die Bescheinigung händisch ausfüllen und per Mail an die betroffene Person senden.

Ein Apotheker mit Testzentrum wundert sich über den laxen Umgang. Zwar ist er auch für pragmatische Lösungen mit möglichst wenig Bürokratie, eine unverschlüsselte E-Mail mit so sensiblen Daten passen aber nicht so recht in sein Test-Konzept.

Eine Datenschutzpanne hat es bei einem Impfzentrum im Ennepe-Ruhr-Kreis gegeben. Als die Impfungen mit AstraZeneca vorübergehend gestoppt wurden, hat das Zentrum die Impftermine zunächst storniert: In einer Massen-E-Mail wurden knapp 1500 Personen mit Impftermin eine Absage geschickt, offen einsichtig für alle Empfänger. Gesundheitsdaten waren von der Panne nicht berührt.