Zwei Sonder-PZN festgelegt

Tamoxifen-Arztmuster: So wird abgerechnet Cynthia Möthrath, 08.03.2022 12:57 Uhr

Die Abrechnung der Tamoxifen-Arztmuster erfolgt über zwei Sonder-PZN. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Um den Engpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln zumindest etwas abzufangen, hat der Hersteller Aristo ein Kontingent an Ärztemustern umgewidmet. Bislang war jedoch unklar, wie diese von den Apotheken abgerechnet werden können. Der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt klärt in einer Rundmail auf.

Die unverkäuflichen Arztmuster stammen aus dem Lager von Aristo. Eigentlich wollte der Hersteller sein Produkt aufgrund von massiven Preissteigerungen nach Ablauf der Rabattverträge vom Markt nehmen. Aufgrund der aktuellen Liefersituation wurde in Absprache mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Ausnahmegenehmigung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSO) als zuständige Aufsichtsbehörde beantragt. Dieser wurde vor knapp zwei Wochen stattgegeben, sodass rund 9000 Muster als Soforthilfe kostenfrei zur Verfügung gestellt werden konnten.

Viele Apotheken stellten sich daraufhin die Frage, wie die Muster eingebucht oder abgerechnet werden sollen – schließlich handelt es sich bei den Packungen nicht um herkömmliche Verkaufsware. Nun liefert der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt eine Erklärung: Nach kurzfristiger Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband erfolgt die Abrechnung analog über § 3 Abs. 6 der AMPreisV – für die Vergütung wird daher kein Herstellerabgabepreis (APU) benötigt.

Die Abrechnung erfolgt nicht über die PZN des Fertigarzneimittels, sondern zwei Sonder-PZN:

  1. Wiederabgabe von Arztmuster: 02567047
  2. Abrechnungsfähige Beschaffungskosten: 09999637

Für die Wiederabgabe der Arztmuster erhalten Apotheken eine Pauschale von 5,80 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Außerdem können 17 Cent pro 10er-Packung als Versand- beziehungsweise Beschaffungskosten abgerechnet werden.