Betriebsprüfung

Steuerprüfer rechnen Apotheken reich Alexander Müller, 30.05.2012 15:26 Uhr

Berlin - 

Im Rahmen der Betriebsprüfung von Apotheken standen vor einiger Zeit recht abenteuerliche Zahlen im Raum: Von möglichen Steuernachforderungen im sechsstelligen Bereich pro Apotheke war die Rede. Der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover zufolge kommen solche Schätzungen zustande, weil die Finanzbehörden von veralteten Zahlen ausgehen – und Apotheken reicher rechnen als sie sind.

 

Dem künftigen Treuhand-Geschäftsführer Andreas Ahrens zufolge veranschlagen die Betriebsprüfer bei ihrer ersten Hochrechnung zuweilen einen durchschnittlichen Rohgewinn von 25 bis 31 Prozent. Abweichungen davon würden dann einfach zur Steuerschuld hinzu geschätzt. „Wir informieren die Finanzämter regelmäßig darüber, dass das nicht mehr die Realität abbildet, aber die Finanzämter arbeiten noch mit den Zahlen von 2006“, so Ahrens.

Nach den jüngsten Zahlen der Treuhand ist der Rohgewinn einer typischen Apotheke im Jahr 2011 auf 25,5 Prozent gesunken. Die Finanzverwaltung gehe aber von durchschnittlich 28 Prozent aus, so Ahrens. Bei der sogenannten Rohgewinnverprobung ergeben sich so schnell gewaltige Unterschiede, zumal eine Betriebsprüfung immer mehrere Jahre umfasst.

 

 

Eine solche Risikoanalyse werde von den Prüfern immer öfter vor der eigentlichen Betriebsprüfung durchgeführt, berichtet der Steuerberater. Am Ende stehen Hochrechnungen zu Umsatz- und Ertragslage. In Zusammenarbeit mit den EDV-Anbietern der Apotheken könnten die Steuerberater im Nachgang viele Annahmen der Prüfer entkräften. Wenn Steuernachzahlungen anfielen, bewegten sich diese meist im vierstelligen, selten im niedrig fünfstelligen Bereich.

Die Buchhaltung der Apotheken ist Ahrens zufolge meist plausibel, Probleme tauchten meist bei den Warenwirtschaftsdaten auf; auch wenn es sich schlicht um Bedienungs- oder Softwarefehler handele. Die Apothekenteams sollten sich daher gut schulen lassen, sämtliche Vorgänge in der Software erfassen und problematische Kassenvorfälle dokumentieren, rät die Treuhand.

Generell sei die Vorgehensweise bei Betriebsprüfungen von Apotheken aber genauso wie bei anderen Unternehmen, eine Kriminalisierung der Apotheken sei keinesfalls gerechtfertigt, so Ahrens.