Festbeträge

Statine und PPI: Achtung Lagerwertverluste! Patrick Hollstein, 30.06.2020 14:53 Uhr

Preisrutsch im Generalalphabet: Am 1. Juli treten neue Festbeträge in Kraft. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Zum 1. Juli treten nicht nur die neuen Mehrwertsteuersätze in Kraft, sondern auch neue Festbeträge. Mehrere Schnelldreher sind betroffen.

Antianämika: Darbepoetin, Erythropoetin, PEG-Erythropoetin

In dieser Gruppe gibt es für die Apotheken keine großen Änderungen. Bei Dabepoetin gibt es neben dem Original Aranesp von Amgen nur Reimporte; hier sinken die Preise um bis zu 8 Prozent. Die Epoetin-Biosimilars von Hexal, Medice, Ratiopharm und Stada liegen bereits unter Festbetrag oder maximal 4 Prozent darüber. Bei PEG-Epoetin liegt selbst das Orginal Mircera (Roche) unter Festbetrag; Biosimilars gibt es hier nicht.

HMG-CoA-Reduktasehemmer: Atorvastatin, Fluvastatin, Lovastatin, Pitavastatin, Pravastatin, Rosuvastatin, Simvastatin

Bei den Statinen als klassischen Schnelldrehern kommt auf die Apotheken viel Arbeit zu. Bei Atorvastatin, Fluvastatin, Lovastatin, Pravastatin,Rosuvastain und Simvastatin sinken die Erstattungspreise um 10 bis 20 Prozent – die Hersteller haben reagiert und ihre Preise angepasst. Vor allem bei den hochdosierten Großpackungen sind die Lagerwertverluste deutlich zu spüren. Nur vereinzelt sind Hersteller nicht betroffen, etwa Aliud, Betapharm, Bluefish, Mylan und Stada bei Simvastatin. Bei Pivastatin ist Recordati mit Livazo der einzige Anbieter; bei einer Preisdifferenz von 80 Prozent ist das „Überleben“ des Wirkstoffs in Gefahr. Der Hersteller hat den Preis jedenfalls nicht auf den Festbetrag gesenkt.

Prostaglandin-Analoga: Bimatoprost, Latanoprost, Tafluprost, Travoprost

Bei Bimatoprost liegen 1A, Aliud, Hexal und Omnivision bereits sämtlich unter Festbetrag. Bei Latanoprost gibt es bei den meisten Generikaanbietern eine Differenz von bis zu 16 Prozent. Bei Tafluprost liegt Santen als einziger Anbieter ebenfalls 17 Prozent über Festbetrag. Bei Travoprost über Anbieter wie 1A, Heumann, Hexal, Omnivision und Ratiopharm mit Einbußen von 15 Prozent zu rechnen; nur Aliud liegt bereits unter Festbetrag.

Protonenpumpenhemmer: Dexlansoprazol, Esomeprazol, Lansoprazol, Omeprazol, Pantoprazol, Rabeprazol

Auch bei den Protonenpumpenhemmern müssen vielfach Anträge auf Lagerwertverlustausgleich gestellt werden, denn hier sinken die Preise um bis zu 12 Prozent (Esomeprazol, Lansoprazol, Pantoprazol, Rabeprazol) beziehungsweise 15 Prozent (Omeprazol). Nur vereinzelt liegen die Anbieter heute schon unter der neuen Erstattungsgrenze, beispielsweise 1A, Bluefish und Mylan bei Omeprazol oder Aristo, Aurobindo, Mylan und Stada bei Pantoprazol. Dexlansoprazol gibt es nur als Original Dexilant von Takeda; hier liegt die Preisdifferenz bei 84 Prozent.

Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern: Delapril/Manidipin, Enalapril/Lercanidipin, Enalapril/Nitrendipin, Perindopril/Amlodipin, Ramipril/Amlodipin, Ramipril/Felodipin, Trandolapril/Verapamil

Die Kombinationen Enalapril/Lercanidipin und Ramipril/Amlodipin sind von einzelnen Generikaanbietern erhältlich; hier ist mit kleineren Abschlägen von bis zu 5 Prozent zu rechnen. Auch bei Eneas (Enalapril/Nitrendipin; Trommsdorff), Tarka (Trandolapril/Verapamil; Mylan) und Vivace (Delapril/Manidipin; Chiesi) sowie Viacoram (Perindopril/Amlodipin; Servier) gibt es nur einen geringen Unterschied, der teilweise durch Preissenkungen aufgefangen wird. Bei Delmuno (Ramipril/Felodipin; Sanofi) ist dagegen mit zweistelligen Differenzen zu rechnen – weil der Hersteller seinen Preis nicht angepasst hat.

Festbeträge gibt es seit 1989; die Gruppen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, die Höhe der GKV-Spitzenverband. Laut Sozialgesetzbuch (SGB V) muss dabei eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung“ gewährleistet sein – beim Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven muss also eine hinreichende Arzneimittelauswahl sichergestellt werden. Mindestens 20 Prozent der Verordnungen und der Packungen einer Festbetragsgruppe müssen ohne Aufzahlungen für die Versicherten zur Verfügung stehen. Außerdem soll der höchste Abgabepreis des unteren Preisdrittels nicht überschritten werden – genauso wie eine hinreichende Versorgung mit Präparaten ohne Zuzahlung – also mit Preisen 30 Prozent unter Festbetrag – gewährleistet werden soll.