Palliativversorgung

Standard-BtM für Westfalen-Lippe APOTHEKE ADHOC, 13.09.2012 13:48 Uhr

Berlin - 

Wenn dringend benötigte Betäubungsmittel (BtM) nicht kurzfristig in der Apotheke verfügbar sind, dürfen Palliativmediziner diese künftig an die Patienten überlassen. Doch die Auflagen sind so streng, dass sich Apotheker und Ärzte an einen Tisch gesetzt haben, um alternative Wege zu entwickeln. Apotheker- und Ärztekammer in Westfalen-Lippe haben jetzt eine Notfall-Liste erstellt, mit der die Akutversorgung sterbenskranker Patienten über die Apotheke zu jeder Uhrzeit gesichert werden soll. Die darin enthaltenen Medikamente sollen in allen 2165 Apotheken ständig vorrätig gehalten werden.

 

„Wir wissen von den in der Palliativversorgung engagierten Ärzten, dass es insbesondere in akuten Krisensituationen außerhalb der regulären Öffnungszeiten wichtig ist, schnell an Arzneimittel zu gelangen – wie beispielsweise Midazolam oder Morphine“, erläutert Dr. Klaus Reinhardt, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. In einigen Städten habe es daher bereits Modelle gegeben, in denen Ärzte und Apotheken kooperierten.

In der Liste sind unter anderem Präparate enthalten, die seltener verlangt werden. Im Notdienst konnte es daher bislang zu Engpässen kommen. Vor allem schnellverfügbare Schmerzmittel und Tranquilizer wurden in die Liste aufgenommen: Neben i.v. zu applizierendem Morphin, Midazolam, Haloperidol, Dexamethason und Butylscopolamin sollen Apotheken auch Dimenhydrinat-Suppositorien und Tavor-Täfelchen permanent vorrätig halten. Der Apothekerkammer zufolge entstehen pro Apotheke etwa Kosten von 20 Euro.

Laut AMG-Novelle sollten Palliativärzte den Patienten BtM überlassen, wenn eine Apotheke den Bedarf nicht rechtzeitig decken kann. Dazu sollten Apotheker und Mediziner das Gespräch genauestens dokumentieren und die Mitschrift drei Jahre lang aufbewahren. Auch die hessischen Apotheker haben bereits eine solche Liste als Alternative zur Regelung in der AMG-Novelle erarbeitet.