Kassenabschlag

Sozialgericht vertagt Entscheidung Alexander Müller, 09.03.2011 12:48 Uhr

Berlin - 

Das Sozialgericht Berlin hat seine Entscheidung zum Kassenabschlag vertagt - und wird vermutlich erst in einigen Wochen sein Urteil verkünden. Eine weitere mündliche Verhandlung wird es aber nicht mehr geben. Der unparteiische Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, hatte bei der Verhandlung eine zusätzliche Frist von drei Wochen beantragt, um die erst heute vorgelegten neuen Schriftsätze der Kassen zu prüfen und eine Erwiderung abzugeben.

Auch die Kassen wollen dann noch einmal schriftlich Stellung nehmen. Nachgedacht wird auch über eine Sprungrevision, also eine direkte Anrufung des Bundessozialgerichts. Die Apotheker müssen weiter warten.

Beim Kassenabschlag 2010 sieht es ebenfalls nicht nach einer schnellen Einigung aus: Der vorsitzende Richter Gunter Rudnik wollte dieses Thema nicht aufgreifen, bevor Kassen und Apotheker nicht auf dem Verhandlungsweg alle Mittel ausgeschöpft hätten. Die Kassen beantragten trotzdem, dass der Schiedsspruch für 2009 - so er rechtskräftig ist - nicht als Grundlage für die Verhandlungen für den Abschlag 2010 herangezogen werden darf.

Für die Jahre 2011 und 2012 ist der Zwangsrabatt gesetzlich auf 2,05 Euro festgeschrieben.