Apothekenhonorar

Sozialgericht entscheidet zu Kassenabschlag Alexander Müller, 02.05.2011 13:55 Uhr

Berlin - 

Eine Entscheidung im Verfahren um den Kassenabschlag 2009 steht unmittelbar bevor: Das Sozialgericht Berlin will sein Urteil „in den kommenden Tagen“ bekannt geben. Unabhängig vom ersten Urteil im Hauptsacheverfahren, wird der Streit um den Zwangsrabatt mit hoher Wahrscheinlichkeit in der nächsten Instanz fortgesetzt werden.

Der GKV-Spitzenverband hatte gegen die Entscheidung der Schiedsstelle geklagt, den Kassenabschlag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro abzusenken. Die Kassen hatten vor allem die Berechnungsgrundlage des Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Rainer Daubenbüchel kritisiert und eine Neuauflage des Schiedsverfahrens beantragt.

Die Verhandlung am 9. März wurde schließlich vertagt: Daubenbüchel hatte eine Frist von drei Wochen beantragt, um auf die neuen Einlassungen des GKV-Spitzenverbandes einzugehen. Auch die Kassen wollten einen weiteren Schriftsatz einreichen. Beide Parteien einigten sich darauf, dass die Richter danach ohne weitere mündliche Verhandlung entschieden sollen.

Es gilt als sicher, dass die unterlegene Partei in Berufung gehen wird. Nächste Instanz wäre dann das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG). Das Verfahren kann in letzter Instanz bis vor das Bundessozialgericht in Kassel gebracht werden. Mit einer endgültigen Entscheidung ist also sobald nicht zu rechnen.

Das LSG hatte im Eilverfahren die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs angeordnet. Damit mussten die Kassen die zu viel gezahlten Abschläge für das Jahr 20009 an die Apotheken zurückzahlen. Der Kassenabschlag 2010 ist dagegen nicht Gegenstand des Verfahrens und muss in einem neuen Schiedsverfahren geklärt werden. Bislang wurde die Schiedsstelle allerdings noch nicht angerufen. Für die Jahre 2011 und 2012 wurde der Zwangsrabatt mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf 2,05 Euro festgeschrieben.