Apotheken-Gelder eingefroren

So argumentiert der AvP-Insolvenzverwalter APOTHEKE ADHOC, 22.09.2020 14:51 Uhr

Keine Gläubiger benachteiligen: Eine Aussonderung der Gelder der Apotheken will Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos zunächst juristisch prüfen lassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bei AvP sind die Gelder der Apotheken bis auf Weiteres eingefroren. Bevor irgendeine Auszahlung angestoßen wird, will Insolvenzwalter Dr. Jan-Philipp Hoos die Lage juristisch aufarbeiten lassen. In einem Schreiben an die Kunden erklärt er gemeinsam mit dem Bafin-Sonderbeauftragten Ralf R. Bauer, warum es dazu keine Alternative gibt.

„Uns ist bewusst, in welch kritische Lage die Insolvenz der AvP Deutschland GmbH Sie als Kunden gebracht hat. Wir versichern Ihnen, dass wir derzeit alles daran setzen, das Verfahren in Ihrem Sinne bestmöglich auf den Weg zu bringen.“ Dennoch sei es schon wegen der Menge an Zuschriften nicht möglich, auf jede einzelne Anfrage zeitnah zu reagieren.

In den letzten Tagen habe man sich einen ersten Überblick über die wirtschaftliche und rechtliche Situation der AvP verschafft. „Diese ist jedoch äußerst komplex und wir erhalten täglich neue Informationen. Im Mitelpunkt steht für uns alle die Frage, wie es mit der AvP Deutschland GmbH weitergeht und darüber hinaus, ob Sie kurzfristig mit Zahlungen der AvP Deutschland GmbH rechnen können.“

Mit der Frage nach der Zukunft des Unternehmens habe man sich am Montag ausführlich im Rahmen der ersten Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses beschäftigt, zu dem auch Vertreter der Apotheker gehörten. „Aufgrund der zahlreichen Kündigungen und der finanziellen Risiken im Rahmen der Fortführung wurde entschieden, den Geschäftsbetrieb der AvP Deutschland GmbH mit Offizinapotheken einzustellen. Für künftige Leistungen der Apotheken kann die AvP Deutschland GmbH daher keine Rezepte mehr entgegenehmen. Das Unternehmen wird sich jedoch bemühen, noch ausstehende Rezeptabrechnungen zu erstellen und an Sie zu versenden.“

Derzeit prüfe man gründlich, ob die sich auf den Geschäftskonten befindlichen Guthaben Bestandteil einer Insolvenzmasse sind oder ob an diesen Aussonderungsrechte zungunsten der Apotheken bestehen. Außerdem prüfe man, wem die bei AvP befindlichen und noch nicht abgerechneten Rezepte zustehen und ob man diese herausgeben kann.

Den Beziehungen zwischen den Apotheken und AvP liege eine Vielzahl an verschiedenen Vertragsfassungen zu Grunde. Man prüfe jetzt sehr sorgfältig, wie sich die Rechtslage an den Kontoguthaben und den Rezepten gestalte. „Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite dieser Frage halten wir es für geboten, diese gegebenenfalls auch durch einen unabhängigen juristischen Sachverständigen prüfen zu lassen. Die vorhandenen Kontoguthaben werden wir daher zunächst auf Separierungskonten verwahren.“

Eine Auszahlung an die Apotheken könne nur erfolgen, wenn sich im Rahmen der rechtlichen Aufarbeitung ergeben sollte, dass die Kontoguthaben nicht Bestandteil einer Insolvenzmasse, sondern den Vermögen der jeweiligen Apotheken zuzuordnen seien. „Ansonsten würde die Auszahlung nicht aussonderungsberechtigte Gläubiger benachteiligen.“

Bis zum Abschluss der Prüfungen könnten also keine Auszahlungen vorgenommen werden. „Uns ist bewusst, dass dies erhebliche negative Auswirkungen für zahlreiche Einrichtungen hat. Um die Interessen der Gesamtgläubiger in diesem vorläufigen Insolvenzverfahren zu wahren, ist eine abschließende rechtliche Aufarbeitung vor einer etwaigen Auszahlung jedoch unerlässlich.“ Hoos und Bauer versprechen den Apothekern, sie über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse auf dem Laufenden zu halten; auch mit den Apothekerverbänden stünden sie im direkten Austausch.

Die Abrechnung von Krankenhausapotheken soll erhalten bleiben und wird gesondert geregelt werden: Für künftige Zahlungen werde sichergestellt, dass diese kein Bestandteil der Insolvenzmasse würden. Dies geschehe dadurch, dass für die Kunden ein von der Insolvenzmasse getrenntes Treuhandkonto geführt werde, damit die Beträge ungekürzt an die Krankenhausapotheken ausgekehrt werden könnten. „Damit ist sichergestellt, dass die Vergütung zukünftig in voller Höhe bei Ihnen ankommt“, heißt es in einem weiteren Schreiben an diesen Kundenkreis. Lediglich die vereinbarten Gebühren fielen an. Um die erforderlichen Abstimmungen und Verhandlungen zu unterstützen, hat AvP die Unternehmensberatung WMC Healthcare beauftragt. „Herr Dr. Reinhard Wichels und sein Team werden sich kurzfristig mit ihnen in Verbindung setzen.“