Urteil zu Retaxation
Sichtbezug: Nur einmal BtM-Gebühr abrechnen 10.04.2025 14:45 Uhr
Berlin -
Werden Substitutionsmittel im Sichtbezug überlassen, kann die Apotheke die BtM-Gebühr nur einmal abrechnen. Das hat das Landessozialgericht München (LSG) entschieden. Schließlich müsse der substituierende Arzt oder die substituierende Ärztin für die Dokumentation zahlen.